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Als erstes katholisches Bistum in Deutschland hat Augsburg den Umgang kirchlicher Mitarbeiter mit Sozialen Medien verbindlich geregelt. Betroffen seien rund 14.000 Personen aus allen Berufsgruppen, von der Pfarrsekretärin über den Organisten bis zum Priester.
Als erstes katholisches Bistum in Deutschland hat Augsburg den Umgang kirchlicher Mitarbeiter mit Sozialen Medien verbindlich geregelt. Betroffen seien rund 14.000 Personen aus allen Berufsgruppen, von der Pfarrsekretärin über den Organisten bis zum Priester, sagte der Datenschutzbeauftragte der Diözese, Stefan Frühwald, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Augsburg. Verstöße können arbeitsrechtliche Folgen haben.
Die kirchlichen Mitarbeiter werden unter anderem darauf verpflichtet, nur ihren echten Namen und ein „Profilbild mit Erkennungswert“ zu verwenden. Bei der Verwendung fremder Texte, Videos und Bilder sollten sie „äußerst kritisch und zurückhaltend“ sein. „Verbreiten Sie keine Informationen aus Quellen, denen Sie nicht uneingeschränkt vertrauen und die Sie nicht verifizieren können.“ Außerdem müssten die Mitarbeiter Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht „aktiv“ wahren.
Keine aktive Überwachung
Man werde das Verhalten der Mitarbeiter nicht aktiv überwachen, aber bei Zuwiderhandlungen einschreiten, erläuterte Frühwald. Der „Social Media Codex“ wurde vor kurzem im diözesanen Amtsblatt veröffentlicht und den Mitarbeitern mit dem jüngsten Gehaltszettel bekanntgemacht. Der Anstoß für die Regulierung sei von Generalvikar Harald Heinrich gekommen, so Frühwald.
Den Wortlaut des Codex stellt das Bistum Augsburg unter diesem Link zur Verfügung.
Die Regeln gelten für jeden Account, der in einem dienstlichen Kontext genutzt wird. Dazu genügt bereits der Hinweis auf die Kirche als Arbeitgeberin im Nutzerprofil. Wer so im Internet unterwegs sei, repräsentiere auch „ein Bild von Kirche in der Öffentlichkeit“, erklärte Frühwald. Dieses dürfe nicht im Gegensatz zur Haltung der katholischen Kirche stehen.
Im Bistum Münster werde es in Kürze eigene Social Media Guidelines geben. Diese befänden sich aktuell noch in der Absprache mit den Mitarbeitervertretungen, teilte die Bischöfliche Pressestelle auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ mit. Sie orientieren sich unter anderem an den Guidelines des Deutschen Caritasverbandes. In den meisten der 27 Bistümer in Deutschland gibt es bisher nur Richtlinien mit Empfehlungscharakter zur Nutzung von Social Media durch Kirchenmitarbeiter.