Generalvikar Winterkamp verweist auf Radio- und Fernsehübertragungen

Bistum: Bitte keine Live-Streams sonntags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr

Pfarreien im Bistum Münster sollen am Sonntag zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr möglichst keine Gottesdienste im Internet und in Sozialen Netzwerken zeigen. Darum bittet Generalvikar Klaus Winterkamp.

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Pfarreien im Bistum Münster sollen am Sonntag zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr möglichst keine Gottesdienste im Internet und in Sozialen Netzwerken zeigen. Darum bittet Generalvikar Klaus Winterkamp in einer E-Mail an alle Mitarbeiter, auch im Namen der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit im Generalvikariat.

Winterkamp verweist darauf, dass in diesem Zeitraum öffentlich-rechtliche Sender Gottesdienste übertragen: im Fernsehen das ZDF, gelegentlich die ARD und ihre Regionalprogramme, zudem im Radio Sender wie WDR 5, NDR Info und der Deutschlandfunk.

 

Präsenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

 

Die Kirche sei für diese Präsenz dankbar, mit der sie ein Millionenpublikum erreiche, so der Generalvikar. Es gebe aber kirchenkritische Kreise, die die Übertragungen in Frage stellten. Ihnen komme es „sehr gelegen“, dass die Kirchen derzeit viele Gottesdienste parallel zu öffentlich-rechtlichen Sendern zeigen, schreibt Winterkamp. Um die Fernseh- und Radioübertragungen nicht zu gefährden, mögen Pfarreien auf Live-Streams zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr verzichten.

Ferner erläutert das Generalvikariat Bedingungen für Gottesdienste in Seniorenheimen. Gemäß Corona-Schutzverordnung Nordrhein-Westfalen hätten Seelsorger Zugangsrecht zu den Einrichtungen; für Gottesdienste gelten übliche Abstands- und Hygieneregeln.

 

Regeln für Gottesdienste in Altenheimen und für Chorproben

 

Externe Gottesdienstbesucher seien aber nicht zugelassen, da öffentliche Veranstaltungen laut NRW-Verordnung in Altenheimen weiter verboten seien. Winterkamp betont, daher könnten Gottesdienste in Altenheimen nicht Teil der öffentlichen Gottesdienstordnung einer Pfarrei sein.

Eine erneute Änderung verfügt das Land in Hygiene- und Infektionsstandards für Musik und Gesang, einschließlich der Proben. Der Mindestabstand zwischen Sängern wurde auf drei Meter erhöht. Da sich der Gemeindegesang vom geschulteren Singen der Chöre unterscheide, bleibe es für den Gottesdienst „beim üblichen Mindestabstand von 1,50 Meter“, schreibt Winterkamp.

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