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In der Diözese Eichstätt wird zeitnah ein Diözesanadministrator bestimmt. Außerdem wird überlegt, wer an der Neuwahl mitwirken kann.
Kommenden Freitag soll das Bistum Eichstätt einen Übergangsleiter bekommen. Nach dem vom Papst angenommenen Rücktritt von Bischof Gregor Maria Hanke am Pfingstsonntag wählen am 13. Juni die aktiven Mitglieder des Eichstätter Domkapitels einen Diözesanadministrator. Das teilte das Bistum am Mittwoch mit. „Dieser übernimmt die kommissarische Leitung der Diözese bis zur Ernennung eines neuen Bischofs durch den Heiligen Stuhl.“ Der Übergangsleiter führe das Bistum mit nahezu denselben Rechten und Pflichten wie ein amtierender Diözesanbischof. Grundlegende strukturelle oder pastorale Veränderungen dürfe er jedoch nicht vornehmen.
Bis zur Wahl liege die kollegiale Leitung der Diözese bei den aktiven Mitgliedern des Domkapitels, hieß es weiter. Nach seiner Wahl bestimme dann der Diözesanadministrator einen ständigen Vertreter. Dieser übernehme die Leitung des Bischöflichen Ordinariates und erfülle damit während der Zeit der Vakanz die Rolle eines Generalvikars, also eines Bischofsstellvertreters. Das Amt des bisherigen Generalvikars habe automatisch mit dem Rücktritt des Bischofs geendet.
Papst nicht an Vorschlagsliste gebunden
Parallel zur Leitung der Diözese in der Vakanz bereitet das Domkapitel laut Mitteilung eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Bischofsamt vor. Diese werde dem Vatikan übermittelt. Auch die anderen bayerischen Domkapitel und die bayerischen Bischöfe legten solche Listen vor. Der Papst sei daran aber nicht gebunden.
Einen Zeitpunkt für die Ernennung des neuen Eichstätter Bischofs gebe es noch nicht. Bayerns Staatsregierung hat im Übrigen bei politischen Vorbehalten ein Veto-Recht.
Wie schaut es mit Laienbeteiligung im Bistum Eichstätt aus?
Auf die Frage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nach einer etwaigen Laienbeteiligung am Bischofsfindungsprozess hieß es vom Bistum: „Wie die Kandidatenliste zustande kommt, werden die aktiven Domkapitel-Mitglieder in naher Zukunft besprechen.“
Im Bistum Münster hat das Domkapitel nach dem Rücktritt von Bischof Felix Genn im März angekündigt, bei der Erstellung der Bischofsvorschlagsliste Laien zu beteiligen – einschließlich Frauen und Personen verschiedener Altersgruppen.
Laien auch in Paderborn und Osnabrück beteiligt
Der Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland, der Synodale Weg, hatte sich mit großer Mehrheit für eine Beteiligung von Laien an der Bischofswahl ausgesprochen. Eine ähnliche Mitwirkung gab es bereits bei den Neubesetzungen in Paderborn und Osnabrück.
Allerdings gibt es dort und in Bayern unterschiedliche Konkordate, also Regelungen zwischen den jeweiligen staatlichen Strukturen und dem Vatikan. Es existieren unterschiedliche Ansichten dazu, inwiefern diese eine Laienbeteiligung an Bischofswahlen ermöglichen oder nicht.
Stichwort: So werden Bischöfe in Bayern ernannt
Geht es um die Frage, wer in Bayern Diözesanbischof wird, sind bestimmte Abläufe zu beachten. Diese sind in einem Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1924 geregelt. An dieses Bayerische Konkordat sind die (Erz-)Bistümer Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Passau, Regensburg, Augsburg und München-Freising gebunden; außerdem das Bistum Speyer, das aus historischen Gründen zur nordbayerischen Kirchenprovinz gehört.
Das Konkordat legt in Artikel 14 fest, dass der Heilige Stuhl Erzbischöfe und Bischöfe in Bayern frei ernennen kann. Nach dem Rücktritt eines Bischofs erstellt das entsprechende Domkapitel eine Vorschlagsliste mit Kandidaten, die es für geeignet hält. Zudem werden solche Listen regelmäßig nach Rom geschickt, nämlich alle drei Jahre. Daran sind auch die anderen bayerischen Domkapitel und Bischöfe beteiligt. An sämtliche Listen ist der Papst allerdings nicht gebunden.
Bevor der jeweilige Bischof dann offiziell ernannt wird, kann die Bayerische Staatsregierung Einwände gegen den Kandidaten einbringen. Laut Auskunft von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ist dies aber noch nie geschehen, solange es den Freistaat Bayern gibt, also seit 1918. In anderen Teilen Deutschlands gelten aufgrund anderslautender Verträge andere Regeln zur Wahl und Ernennung von Bischöfen. Das bayerische Prozedere entspricht aber eher dem Vorgehen in den übrigen Regionen der Welt.