POLITIK

So will der ernannte Eichstätter Bischof Würtz mit AfD-Wählern umgehen

Anzeige

Die in Teilen rechtsextreme AfD erfährt wachsenden Zuspruch. Wie der künftige Bischof ihren Anhängern und Positionen begegnen will.

Von KNA

Der ernannte Bischof von Eichstätt, Christian Würtz, wendet sich gegen das Verächtlichmachen von AfD-Wählern. Man müsse gucken: "Warum haben Menschen die AfD gewählt?", sagt Würtz der Katholischen Nachrichten-Agentur. "Man kann nicht sagen, es sind alle dumm, die die AfD wählen. Wir sollten die Menschen ernst nehmen und schon schauen: Welche Sorgen und Anliegen stehen dahinter?" Würtz betont zugleich, es gebe Grenzen, wo er sagen müsse: "Da kann ich nicht mit."

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte 2024 erklärt, die AfD sei aufgrund von völkischem Nationalismus für Christen unwählbar. Würtz sagt, ihm sei als Bischof ein fairer Umgang wichtig. "Gerade, wenn verschiedene Meinungen aufeinandertreffen. Ich muss andere Ansichten nicht gut finden. Aber ich sollte versuchen, Verständnis für sie aufzubringen. Andere Meinungen sollte man nicht von vornherein abqualifizieren oder lächerlich machen oder verdammen."

Wer ist Christian Würtz?

Würtz (55) war im Juli von Papst Leo XIV. zum Bischof von Eichstätt ernannt worden. Die Amtseinführung ist für den 4. Oktober geplant. Der gebürtige Karlsruher Würtz ist zurzeit noch Weihbischof im Erzbistum Freiburg. Er hat mehrere akademische Qualifikationen: Vor der Theologie absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften. In beiden Fächern hat er einen Doktortitel.

Das Bistum Eichstätt hatte mehr als ein Jahr lang keinen Bischof, nachdem der bisherige Amtsinhaber Gregor Maria Hanke im Juni 2025 vorzeitig zurückgetreten war. Hanke, damals 70 Jahre alt, verwies auf mangelnde Kraft. In der Regel bieten Bischöfe ihren Rücktritt dem Papst erst mit ihrem 75. Geburtstag an. Hanke hatte die Diözese rund 19 Jahre lang geleitet.

Anzeige

Komplet - der Abend-Newsletter von Kirche+Leben

JETZT KOSTENLOS ANMELDEN



Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.