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Ein Priester wurde in einem kirchenrechtlichen Verfahren freigesprochen. Warum ihn das zuständige Bistum dennoch nicht einsetzen will.
Ein Priester aus dem Kreis Eichstätt darf dauerhaft nicht als Seelsorger arbeiten - obwohl er in einem kirchlichen Strafprozess freigesprochen wurde. Das teilt das Bistum Eichstätt mit.
Gegen den Mann liegt demnach seit Mai 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Zum Grund wurde unter Verweis auf juristische Belange nichts mitgeteilt.
Warum der Freispruch dem Bistum nicht ausreicht
Auf den Strafbefehl sei ein kirchlicher Strafprozess gefolgt, der nun abgeschlossen sei. „Dabei wurde der Geistliche freigesprochen, jedoch nicht aufgrund erwiesener Unschuld, sondern wegen unzureichender Beweislage über seine Schuld“, so das Bistum.
Weiter heißt es: „Die kirchliche Gerichtsbarkeit unterscheidet in solchen Fällen drei mögliche Urteile: den Schuldspruch (‚constat‘ - es steht fest), den Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld (‚constat de non‘ - es steht fest, dass nicht) sowie den Freispruch aus Mangel an hinreichender Gewissheit (‚non constat‘ - es steht nicht fest).“ Im vorliegenden Fall sei letzteres Urteil gefällt worden. Die vatikanische Behörde für die Glaubenslehre habe die Berufungsbitte der Diözese abgelehnt.
Bistum Eichstätt: Kein Beweis für Unschuld des Geistlichen
Nach Abschluss des kirchlichen Strafprozesses gelten die bisherigen Disziplinarmaßnahmen als aufgehoben, ergänzt das Bistum. Es hatte den Priester freigestellt und seine Bezüge gekürzt, nachdem es im März 2022 von der Staatsanwaltschaft von Ermittlungen gegen den Mann erfahren hatte.
„Dennoch bleibt der Geistliche aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls gemäß der kirchlichen Interventionsordnung dauerhaft vom pastoralen Dienst ausgeschlossen“, erklärt die Diözese. „Das Bistum Eichstätt betont, dass der kirchenrechtliche Freispruch nicht bedeutet, dass die Unschuld des Geistlichen bewiesen wurde, sondern dass die vorliegenden Zweifel für eine kirchenrechtliche Verurteilung nicht ausgeräumt werden konnten.“
Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zur Zukunft des Priesters fügt das Bistum hinzu: „Die Fachkommission, die sich mit Geistlichen beschäftigt, bei denen die Interventionsordnung zur Anwendung kam, wird über den weiteren Einsatz beraten.“