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400.000 Euro fordert ein Missbrauchsbetroffener vom Bistum Hildesheim. Ein Gericht hält eine Verjährung für möglich – und hat einen Vorschlag.
Im Schmerzensgeldprozess des mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim hat das Landgericht Hildesheim ein Mediationsverfahren angeregt. In einer mündlichen Verhandlung am Freitag nahmen beide Seiten einen entsprechenden Vorschlag von Richter Jan-Michael Seidel an.
Zuvor hatte er durchblicken lassen, dass Windel mit seiner Forderung nach 400.000 Euro auf dem Rechtsweg wohl keinen Erfolg haben würde. Die von ihm geschilderten Taten seien nach Auffassung des Gerichts verjährt. Das bedeute aber nicht, dass Windel keine Ansprüche mehr gegen das Bistum stellen könne.
Der Hintergrund
"Wir könnten uns vorstellen, dass die Zahlung eines Schmerzensgelds eine gewisse Genugtuung bei Herrn Windel entfalten könnte", begründete Seidel seinen Vorschlag. Über die Höhe könnten die beiden Seiten nun in dem Mediationsverfahren unter Aufsicht eines Güterichters sprechen. Das eigentliche Gerichtsverfahren werde so lange ruhen.
Windel ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden. Deshalb hatte er das Bistum auf 400.000 Euro nebst Zinsen verklagt. Die Diözese hatte seine Forderung zunächst zurückgewiesen und sich darauf berufen, dass die geschilderten Taten verjährt seien. Zuvor hatte sie eine außergerichtliche Einigung abgelehnt.