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Einige Bistümer verschärften bereits die Vorgaben für Geistliche Gemeinschaften – auch zum Schutz vor Missbrauch. Wie das Bistum Münster nachzieht.
Das Bistum Münster will Geistliche Gemeinschaften stärker regulieren. Diözesan-Administrator Antonius Hamers setzte ein entsprechendes Dekret zum 15. Mai in Kraft, heißt es im aktuellen Kirchlichen Amtsblatt der Diözese.
Das Bistum Münster übernimmt damit eine Ordnung in diözesanes Recht, die die Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer diesjährigen Frühjahrs-Vollversammlung beschlossen hatte. Das Dekret beruht auf geltendem Kirchenrecht und auf einer vatikanischen Verordnung von 2021. Die deutschen Bischöfe regeln mit dieser Novelle die Pflichten und Rechte der Geistlichen Gemeinschaften erstmals ausführlich. Darüber hinaus soll das Dekret verschiedenen Formen von Missbrauch vorbeugen.
Weitere Bistümer dabei
Auch andere Diözesen setzten das Dekret bereits in Kraft. Darunter sind zum Beispiel das Bistum Erfurt, das Erzbistum Hamburg, das Bistum Mainz, das Bistum Magdeburg und das Bistum Regensburg.