Diözese legt Haushaltsplan 2018 für NRW-Teil vor

Bistum Münster erwartet Haushalts-Plus von 19 Millionen Euro

Das Bistum Münster erwartet für 2018 im NRW-Teil einen Haushaltsüberschuss von 19 Millionen Euro. Zugleich geht es davon aus, dass Pfarreien und Einrichtungen mittelfristig mit einem Drittel weniger Geld auskommen müssen.

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Das Bistum Münster erwartet für 2018 im nordrhein-westfälischen Bistumsteil einen Haushaltsüberschuss von 19 Millionen Euro. Zugleich geht das Generalvikariat davon aus, dass Pfarreien und Einrichtungen im Bistum mittelfristig mit einem Drittel weniger Geld auskommen müssen.

Laut den Haushaltszahlen, die die Bischöfliche Pressestelle am Donnerstag veröffentlichte, geht das Bistum von 658,5 Millionen Euro Einnahmen aus. Die Ausgaben belaufen sich auf 639,5 Millionen Euro.

 

Einnahmen

 

Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat. | Foto: Christof Haverkamp
Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat. | Foto: Christof Haverkamp

Haupteinnahmequelle bleibt die Kirchensteuer, die an die Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt ist. Hier kalkuliert das Generalvikariat für den NRW-Teil des Bistums mit 444,4 Millionen Euro. Im Haushalt 2017 waren 412,2 Millionen Euro eingeplant. „Noch helfen uns die gute Konjunktur, die geringe Arbeitslosigkeit und die zurückgehenden Kirchenaustrittszahlen“, erläutert Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Generalvikariat.

Die Alterung der Bevölkerung – Rentner zum Beispiel zahlen in der Mehrheit deutlich weniger Kirchensteuer als während ihres Berufslebens, als die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt war, – werde aber dazu führen, dass die Kirchensteuer-Einnahmen in den kommenden zwei Jahrzehnten um mehr als 30 Prozent zurückgehen. Hörsting verweist auf die laufenden Beratungen der Bistumsgremien, welche Aufgaben künftig Priorität genießen und was nachrangig sei.

Weitere Einnahmen erwachsen dem Bistum laut Pressestelle aus Zuwendungen und Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.

 

Ausgaben

 

Größter Ausgabenposten des Bistums bleiben die Zahlungen an die Pfarreien. Im NRW-Teil der Diözese sollen 2018 rund 247,3 Millionen Euro fließen, 2017 waren es 249,5 Millionen Euro. In dieser Summe enthalten sind Zuschüsse zum Beispiel für Kindertageseinrichtungen von rund 33 Millionen Euro und für Baumaßnahmen von rund 41 Millionen Euro.

Die geplanten Ausgaben des Bistums für 2018 im Detail. | Grafik: Martin Schmitz | Quelle: Bistum Münster
Die geplanten Ausgaben des Bistums für 2018 im Detail. | Grafik: Martin Schmitz | Quelle: Bistum Münster

Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 182,8 Millionen Euro. Laut Bischöflicher Pressestelle stehen dieser Summe aber Zuschüsse des Landes und der Kommunen in Höhe von 150,4 Millionen Euro gegenüber.

Für Soziales gibt das Bistum im NRW-Teil 39 Millionen Euro aus. Die Summe umfasst etwa Gelder für den Diözesan-Caritasverband, die Ortscaritas- und Fachverbände, die Ehe- Familien und Lebensberatung, für die Jugend-, Senioren- und Krankenhilfe. 30 Millionen Euro fließen in die Verwaltung.

Für Personal wendet das Bistum 2018 rund 210 Millionen Euro auf. Davon unabhängig seien „die Versorgungslasten auf der Grundlage eines versicherungmathematischen Gutachtens in voller Höhe abgesichert“, heißt es in der Mitteilung.

 

Verwendung des Überschusses

 

Der Haushaltsüberschuss von 19 Millionen Euro soll in eine neue Ausgleichsrücklage fließen. Falls in kommenden Jahren die Aufwendungen die Erträge übersteigen, solle der Fehlbetrag daraus ausgeglichen werden, hieß es.

 

Rücklage

 

Die Allgemeine Rücklage des Bistums umfasste zum Jahresende 2017 rund 423 Millionen Euro. Bistums-Finanzchef Hörsting warnt davor, dies als frei verfügbares Vermögen misszuverstehen. Er verweist darauf, dass allein im NRW-Teil des Bistums mehr als 700 Kirchen und Kapellen und 2.500 weitere Gebäude unterhalten werden müssen. Zudem seien die demografische und die wirtschaftliche Entwicklung weitere Risiken, die rasch die Allgemeine Rücklage schmelzen lassen könnten. „Finanziell bessere Zeiten werden für das Bistum Münster, soweit wir das überblicken können, nicht mehr kommen“, betont Hörsting.

Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein selbstständiger kirchlicher Rechtsträger. Die Ursprünge liegen im Mittelalter. Aus dem Vermögen wurden in früheren Zeiten der bischöfliche Haushalt und die Amtsführung des Bischofs finanziert. Der Bischöfliche Stuhl soll die Handlungsfähigkeit des Bischofs auch in Zeiten garantieren, in denen andere Einnahmen nicht zur Verfügung stehen. (pbm)

 

Bischöflicher Stuhl

 

Der Bischöfliche Stuhl im Bistum Münster verfügte am 1. Januar 2017 über ein Vermögen von 27,9 Millionen Euro. Bebaute (7 Millionen Euro) und unbebaute Grundstücke (16,7 Millionen Euro) machen einen Großteil des Vermögens aus. Gut 3,8 Millionen Euro sind laut Mitteilung in Wertpapieren angelegt. Geplant sind Aufwendungen von 252.000 Euro und Erträge von 490.000 Euro.

Nach Hörstings Worten wird erst seit 1981 zwischen den Haushalten des Bistums und des Bischöflichen Stuhls unterschieden. Das habe mit der Einführung von IT-Technik und der kameralen Buchführung zu tun gehabt. Damals sei entschieden worden, welche Geldanlagen und Grundstücke dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls zugeordnet werden. Dessen Volumen sei aber bewusst klein gehalten worden, um keinen „Schattenhaushalt“ zu schaffen.

Nach Angaben der dortigen Bistümer umfassten im Jahr 2016 die Haushalte des Bischöflichen Stuhls in Limburg 79,7 Millionen, in Regensburg 118 Millionen und in Passau 273 Millionen Euro.

Die Kameralistik ist ein Verfahren der Buchführung der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung. Ein Haushaltsplan im System der kameralistischen Buchführung führt alle Einnahmen und Ausgaben auf, die im Haushaltsjahr geleistet oder erzielt werden. Andere Wertveränderungen (zum Beispiel Abschreibungen und Rückstellungen) und Bestandsgrößen (Vermögen und Schulden) werden im Haushaltsplan nicht dargestellt. (pbm)

 

Erstmals keine Kameralistik mehr

 

Nach Angaben des Generalvikariats wurde für den Bistumshaushalt 2018 für den NRW-Teil erstmals keine Darstellung gewählt, die nur Eingaben und Ausgaben des Bistums aufführt (Kameralistik). Vielmehr seien darüber hinaus unter anderem die Abschreibungen für das Anlagevermögen ausgewiesen und die Versorgungsrücklagen integriert. Zudem seien Schul- und Bildungshaushalte von Einrichtungen enthalten, die in Trägerschaft des Bistums sind. Vorbild sei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF), das auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen anwenden.

Auch die Verwaltung des St.-Paulus-Doms in Münster hat Zahlen vorgelegt. Der Haushalt 2018 des Doms umfasst 1,14 Millionen Euro.

Der selbstständige Haushalt der Domkammer hat ein Volumen von 125.000 Euro. Weil die Domkammer geschlossen ist, sind für die Lagerung der Exponate 24.000 Euro und für deren Versicherung 43.000 Euro eingeplant.

Aus dem so genannten „Praebendalfonds“ werden Domkapitulare und Domvikare bezahlt und deren Dienstwohnungen unterhalten. Dieser Haushalt umfasst 1,94 Millionen Euro. Davon fließen 1,58 Millionen Euro in die Besoldung von Domkapitularen und Domvikaren. An dieser Summe ist neben dem Bistum auch das Land NRW über die so genannten „Staatsleistungen“ beteiligt.

Die Domsingschule plant mit 487.000 Euro, darunter Elternbeiträge für Probenwochenenden und Chorfahrten in Höhe von 85.000 Euro.

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