Menschen, die von Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind, werden finanziell entlastet

Bistum Münster: Keine Kirchensteuer auf Kurzarbeitergeld

Stundungen und Erlasse von Steuerzahlungen in der Corona-Krise führen auch zu einer Reduzierung der Kirchensteuer. Darauf weist Ulrich Hörsting, Finanzdirektor des Bistums Münster, hin. Kurzarbeitergeld sei zudem steuerfrei.

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„Viele Menschen bangen derzeit um ihren Arbeitsplatz. Die Einnahmen von vielen sind massiv eingebrochen. Daher haben wir uns mit der Frage befasst, wie Kirchensteuerpflichtigen bei Zahlungsproblemen infolge der Corona-Krise geholfen werden kann.“ Das hat jetzt der Finanzdirektor des Bistums Münster, Ulrich Hörsting erklärt.

Er weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf den sogenannten Annex-Charakter der Kirchensteuer hin. Das bedeutet, dass die Kirchensteuer nur von denjenigen gezahlt wird, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. „Das heißt, dass staatliche Maßnahmen wie etwa Stundungen und Erlasse automatisch auch für die Kirchensteuer mit nachvollzogen werden“, sagt Hörsting.

 

Hörsting: Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt

 

Ulrich Hörsting.Ulrich Hörsting ist Finanzchef des Bistums Münster. | Foto: pbm

Insofern dürften viele von der Corona-Krise Betroffene durch die steuerlichen Maßnahmen des Staates zur wirtschaftlichen Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise automatisch und direkt auch bei der Kirchensteuer Entlastungen erfahren. Das Bundesfinanzministerium habe am 19. März in seinem Schreiben „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus“ deutlich gemacht, dass Anträge auf Stundung oder Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen unbürokratisch behandelt werden sollten. Hörsting empfiehlt Betroffenen, sich wegen der Stundung oder Minderung von Steuervorauszahlungen an die jeweils zuständige Finanzbehörde zu wenden.

Konkrete finanzielle Erleichterungen gebe es für Arbeitnehmer in Kurzarbeit. „Das Kurzarbeitergeld sowie auch die Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind lohnsteuerfrei, somit auch kirchensteuerfrei“, sagt Hörsting. „Alle Entscheidungen der Finanzbehörden wirken sich in gleichem Maße auch auf die Höhe der Kirchensteuer aus“, unterstreicht Hörsting.

 

Hörsting: Deutlich weniger Kirchensteuereinnahmen

 

Der Finanzdirektor des Bistums rechnet aufgrund der Corona-Krise kurz- wie mittelfristig mit deutlich sinkenden Kirchensteuereinnahmen. „Hier lassen sich heute noch keine seriösen Prognosen abgeben. Das hängt sehr stark davon ab, wie lange die akute Phase der Krise dauern wird, wie massiv der Einbruch sein wird und wie schnell die Wirtschaft danach wieder Fahrt aufnehmen wird." Die Situation sei auch für das Bistum nicht leicht.

Viel entscheidender sei jedoch, dass alles getan wird, die Situation medizinisch in den Griff zu bekommen und Menschen zu helfen, die in wirtschaftlicher Not, teilweise wirklich in Existenznot, sind. "Hier leisten wir als Kirche unseren Beitrag mit vielfältigen seelsorglichen und beratenden Angeboten, aber auch mit finanziellen Entlastungen", sagt Hörsting.

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