Generalvikariat will Selbstverwaltung stärken

Bistum Münster: Kirchengemeinden sollen mehr entscheiden dürfen

Die Kirchengemeinden des Bistums Münster sollen mehr Verwantwortung über ihr Budget bekommen. Das erklärte Generalvikar Norbert Köster am Freitag vor dem Diözesanrat.

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Das Bistum Münster möchte die Zusammenarbeit zwischen seiner Verwaltungsbehörde, dem Generalvikariat, und den Kirchengemeinden verbessern. Künftig sollen die Kirchengemeinden mehr als bisher in Selbstverwaltung über ihr Budget und über die Verantwortung bei Bauarbeiten entscheiden können. Das kündigte Generalvikar Norbert Köster am Freitag vor dem Diözesanrat im Franz-Hitze-Haus an. Köster erklärte, darüber habe die Bistumsleitung in einer Klausurtagung beraten.

Außerdem plane das Bistum Münster, die Marke „katholische Kirche“ im Bistum zu entwickeln. Eingeschlossen sei dabei auch das Oldenburger Land, das vom Offizialat in Vechta verwaltet wird. Die Federführung für die Entwicklung der Marke habe Stephan Kronenburg, Leiter der Abteilung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Caritas stellt Juristen zur Flüchtlingsberatung ein

 

Für die Flüchtlingsberatung stellt die Caritas in der Diözese nach Angaben von Köster einen Juristen ein. Dieser werde vom Bistum Münster finanziert und solle sich auch um Fragen der Familienzusammenführung kümmern, kündigte Köster an.

Der Diözesanrat sprach außerdem über künftige Schwerpunkte in der Seelsorge des Bistums und darüber, welche Aufgaben wichtig und weniger wichtig sein sollten. In Kleingruppen berieten die Mitglieder über fünf Themen: Seelsorge in existentiellen Lebensbereichen, Verantwortung von Ehrenamtlichen und Rolle der Hauptamtlichen, Kinder und Jugendliche als wichtige Zielgruppe, Experimente wagen und Evangelisierung.

 

Beratungen über Schwerpunkte werden verlängert

 

Entscheidungen fällte der Diözesanrat dazu jedoch noch nicht. Generalvikar Köster berichtete, Bischof Felix Genn sei seiner Bitte nachgekommen, den Prozess der Prioritätensetzung im Diözesanrat zu verlängern. In der nächsten Sitzung im Juni soll es dann um Konsequenzen aus den bisherigen Beratungen gehen. Der „Prozess zur Prioritäten- und Posterioritätensetzung der pastoralen Aufgabenfelder“, wie es offiziell heißt, wird von der Unternehmensberaterin Mechthild König begleitet. Mit diesem Prozess beschäftigt sich der Diözesanrat bereits seit Ende 2015.

Der Diözesanrat trifft sich in der Regel vier Mal im Jahr. Den Vorsitz hat Bischof Felix Genn. Vertreten sind in dem Gremium ebenfalls die Weihbischöfe und der Generalvikar, gewählte Delegierte der Kreisdekanatsversammlungen und des Pastoralrats im Offizialatsbezirk Vechta. Weitere Mitglieder werden delegiert von den Kreisdechanten, dem Priesterrat, dem Diakonenrat, vom Rat der Pastoralreferenten, vom Ordensrat, vom Diözesankomitee der Katholiken und von den Kirchensteuerräten.

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