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Der Geistliche war seit 2013 am Niederrhein tätig. Warum die staatliche Untersuchung endet und wie es kirchenrechtlich weitergeht.
Das Amtsgericht Emmerich hat das Verfahren gegen einen Priester des Bistums Nellore (Indien), der bisher in Rees im Kreis Kleve eingesetzt war, gegen Zahlung von 2.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk eingestellt.
Gegen den Priester war im August ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung eröffnet worden. Das Bistum Münster hatte ihn daraufhin sofort vom Dienst in St. Irmgardis Rees, St. Georg Rees-Haldern und St. Quirinus Rees-Millingen freigestellt. Zudem wurden ihm alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum verboten, ebenso der Aufenthalt in Rees und der Kontakt zu einer betroffenen Person.
Nach der Einstellung des staatlichen Verfahrens läuft jetzt das kirchenrechtliche Verfahren weiter. Für seine Dauer gelten weiterhin die Freistellung und die vom Bistum Münster verhängten Vorsichtsmaßnahmen.
Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.
Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/
Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0