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Bistum Münster: Neue Regeln für „Alte Messe“ - Wilmer warnt vor Piusbrüdern

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Bischof Heiner Wilmer rät, sich von Messen der Piusbruderschaft fernzuhalten. Für die Feier der vorkonziliaren Messe erlässt er für Münster Regeln.

Von KNA

Nach dem Schisma der traditionalistischen Piusbruderschaft regelt das Bistum Münster seinen Umgang mit der vorkonziliaren Liturgie. Zugleich rät Bischof Heiner Wilmer den Gläubigen dringend ab, an Gottesdiensten oder sonstigen Veranstaltungen der Piusbruderschaft teilzunehmen, wie das Portal katholisch.de unter Berufung auf das Amtsblatt des Bistums berichtet.

Kleriker der Piusbrüder übten im Bistum Münster keinen offiziellen kirchlichen Dienst aus, heißt es demnach. Ihre Spende der Sakramente sei unerlaubt; das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie von ihnen assistierte Eheschließungen seien ungültig. Diese Regeln für das Bistum Münster folgen den Vorgaben des Vatikans.

Alte Messe in drei Städten des Bistums

Statt an Messen der Piusbrüder sollen Gläubige im Bistum Münster bereits bestehende Angebote zur Feier der sogenannten Alten Messe in Kevelaer, Münster oder Recklinghausen wahrnehmen. Für die Feier nach den Messbüchern von 1962 hat Wilmer nun erstmals allgemeine Regelungen erlassen.

Demnach sind außerhalb dieser benannten Orte Messfeiern nur nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Kirchenrektors und des Generalvikariats zulässig; das gelte insbesondere, wenn sich Priester nur vorübergehend im Bistum aufhalten, berichtet katholisch.de. Auch Eheschließungen in vorkonziliarer Form sind nur nach Vorab-Genehmigung durch das Generalvikariat zulässig und sollen nur an den benannten Orten der Alten Messe stattfinden.

Deutsche Einheitsregelung nicht geplant

Papst Franziskus (2013-2025) hatte 2021 mit dem Motu proprio Traditionis custodes“ die Feier nach dem Messbuch von 1962 deutlich eingeschränkt und Diözesanbischöfen mehr Entscheidungsmöglichkeiten gegeben, die Feier in der alten Form in ihren Bistümern zu regulieren.

Seither haben in Deutschland die Bistümer Freiburg, Dresden-Meißen und Regensburg eigene Ausführungsbestimmungen erlassen. Eine einheitliche Regelung für alle deutschen Bistümer ist nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz nicht geplant.

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