Im Bistum Münster treten neue Regeln gegen extremistische Gremien-Mitglieder in Kraft. Warum das Diözesankomitee auf Anfrage Details kritisiert.
Das Bistum Münster schließt Menschen mit extremistischen und kirchenfeindlichen Positionen aus Gremien aus. Die neue Satzung für Pfarreiräte, die ab der Wahl im November 2025 gilt und in diesen Tagen im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht wurde, enthält entsprechende Bestimmungen.
In Paragraf 4, Ziffer 7, heißt es: „Nicht wählbar sind Personen, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung vorliegt, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche…