Haushalt des Bistums und des Bischöflichen Stuhls verabschiedet

Bistum Münster rechnet 2019 mit Erträgen von 682,8 Millionen Euro

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Das Bistum Münster hat seinen Haushalt verabschiedet. Der Überschuss beträgt 18,9 Millionen Euro und wird für schlechtere Zeiten zurückgelegt. Insgesamt gehen die Experten von einem Kirchensteuerrückgang von 30 Prozent in den nächsten Jahren aus.

Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster hat jetzt den Haushaltsplan für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese beschlossen: Das Bistum geht in seinem Gesamtergebnisplan für den NRW-Teil für 2019 von Aufwendungen von 663,9 Millionen Euro aus.

Die Gesamterträge sind mit 682,8 Millionen Euro kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Überschuss von 18,9 Millionen Euro, der nach Einschätzung der Finanzexperten des Bistums im Laufe des kommenden Jahres durch unvorhergesehene Ausgaben vermutlich geringer ausfallen wird. Er soll angesichts der erwarteten mittelfristig schwieriger werdenden Finanzsituation für den Aufbau einer Ausgleichsrücklage verwendet werden. Im Juni hatte das Bistum seine Eröffnungsbilanz mit einem Bilanzvolumen von rund 2,1 Milliarden Euro offengelegt.

 

Offenlegung der Finanzen wie bei Kommunen

 

Neben dem Haushalt des Bistums hat der Kirchensteuerrat auch den Haushaltsplan des Bischöflichen Stuhls für 2019 beschlossen. Dieser fällt mit veranschlagten Aufwendungen von rund 257.000 Euro und Erträgen von 491.000 Euro vergleichsweise niedrig aus.

Was ist der Bischöfliche Stuhl?
Der Bischöfliche Stuhl (lat. mensa episcopae = Tisch des Bischofs) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und kann als solche über eigenes Vermögen verfügen. Wie in vielen deutschen Bistümern gibt es auch im Bistum Münster kein Statut für den Bischöflichen Stuhl. Eine haushaltsmäßige Trennung zwischen dem Bistumshaushalt und dem Bischöflichen Stuhl ist im Bistum Münster 1981 erfolgt. In dem Zusammenhang wurde entschieden, welche Geldanlagen, Gebäude und Grundstücke dem separaten Haushalt des Bischöflichen Stuhls zugeordnet werden.  Maßgabe des damaligen Bischofs Reinhard Lettmann war, einen ‚Schattenhaushalt’ zum Bistumshaushalt zu vermeiden. Das gilt bis heute.

Für beide Haushaltspläne wurde zum zweiten Mal nach diesem Jahr eine Darstellung gewählt, die nicht nur die Einnahmen und Ausgaben aufführt (Kameralistik), sondern darüber hinaus unter anderem die Abschreibungen für das Anlagevermögen ausweist, die Versorgungsrücklagen integriert sowie Schul- und Bildungshaushalte von Einrichtungen beinhaltet, die in Trägerschaft des Bistums sind. Die Darstellung umfasst so alle Erträge und Aufwendungen des Bistums und orientiert sich am Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), das auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) anwenden.

 

„Kirchensteuer geht langfristig um 30 Prozent zurück“

Das Bistum geht davon aus,  dass die Kosten im kommenden Jahr stärker steigen werden als die Kirchensteuererträge. Dieser Trend werde sich aufgrund der demografischen Entwicklung und von Kirchenaustritten in den Folgejahren noch weiter verstärken, kalkulieren die Finanzexperten des Bistums. „Unsere Berechnungen gehen davon aus, dass sich das Bistum aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden zwei Jahrzehnten auf einen Kirchensteuer-Rückgang von über 30 Prozent einstellen muss“, betont Finanzchef Ulrich Hörsting.

Bei den Erträgen im Bistumshaushalt ist die Kirchensteuer mit kalkulierten 460,5 Millionen Euro (67,4 Prozent) mit Abstand der größte Posten. Hinzu kommen vor allem Zuwendungen und allgemeine Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.

 

Kirchengemeinden bekommen 251,8 Millionen Euro

 

Im Blick auf die Aufwendungen führt der Haushaltsplan insbesondere die Transferleistungen auf. Das sind Finanzübertragungen des Bistums an Dritte, etwa Kirchengemeinden, soziale Einrichtungen, Schulen oder Bildungseinrichtungen. Sie werden für 2019 auf knapp 249 Millionen Euro beziffert. Der mit Abstand größte Anteil der Aufwendungen im Haushaltsplan des Bistums sind mit 251,8 Millionen Euro diejenigen für die Kirchengemeinden. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum mit rund 33,4 Millionen Euro. Für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden sind 2019 rund 36,6 Millionen Euro eingeplant.

 

Zweitgrößter Aufwendungsbereich sind katholischen Schulen

 

Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 194,5 Millionen Euro. Hier gibt es zugleich auch Erträge (im Wesentlichen Zuschüsse des Landes und der Kommunen) in Höhe von 156,5 Millionen Euro. Die Aufwendungen für „Soziales“ (Unterstützung des Diözesancaritasverbandes, der Ortscaritas- und Fachverbände, der Ehe- Familien und Lebensberatung, der Studenten, Jugend-, Alten- und Krankenhilfe) belaufen sich auf 40,4 Millionen Euro, für die Verwaltung auf 32,6 Millionen Euro und für Bildung und Kunst auf 24,3 Millionen Euro.

Für die Versorgung der Priester, Beamten und das Haushälterinnen-Zusatzversorgungswerk fallen Aufwendungen in Höhe von knapp 42,7 Millionen Euro an. Die Personalaufwendungen machen ohnehin einen sehr hohen Betrag aus. Sie liegen 2019 insgesamt voraussichtlich bei rund 220 Millionen Euro.

 

Zwei Millionen für Hilfswerk Misereor

 

Der Kirchensteuerrat hat sich auch dem Votum des Diözesanrates angeschlossen, dem Bischöflichen Hilfswerk „Misereor“ für verschiedene Entwicklungshilfeprojekte in Afrika zwei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Misereor wird mit diesen Mitteln unter anderem ein Straßenkinderprojekt in Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo, die Berufsausbildung von Jugendlichen in Adigrat in  Äthiopien, das  Wassermanagement in der Moyale-Region in Äthiopien, die berufliche Bildung in Mombasa in Kenia sowie die Ausstattung einer Ausbildungswerkstatt in Lubumbashi in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen.

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