SEELSORGE

Bistum Münster lässt Vertrag mit Priester auslaufen – Verfahren läuft

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Der Seelsorger war im November 2025 freigestellt worden. Ein kirchliches Verfahren gegen ihn läuft laut Bistum Münster weiter.

Ein Priester aus dem Ausland, der bis November 2025 im aktiven pastoralen Dienst des Bistums Münster tätig war, hat seinen Dienst im Bistum Münster am 30. Juni beendet. Das Bistum Münster hat seinen an diesem Tag regulär auslaufenden Vertrag nicht verlängert, teilt die Bischöfliche Pressestelle am 2. Juli mit.

Gegen den Priester war ein staatliches Strafverfahren eröffnet worden. Das zuständige Amtsgericht stellte das Verfahren im Februar 2026 gemäß § 153a StPO ein.

Bistum Münster: Kirchliches Verfahren läuft weiter

Das Bistum Münster hatte den Priester vom pastoralen Dienst freigestellt. Zudem wurden ihm vorsichtshalber alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum verboten. Ebenso wurden ein Aufenthaltsverbot an seinem bisherigen Einsatzort und ein Kontaktverbot ausgesprochen. Eine Schuldfeststellung ist mit diesen Maßnahmen nicht verbunden. 

Vorschriftsmäßig eröffnete das Bistum eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Diese ruhte – ebenfalls vorschriftsmäßig – bis zum Ende des staatlichen Verfahrens und wurde insofern im Februar fortgesetzt. Die grundsätzlich nicht öffentlichen Ergebnisse der Voruntersuchung werden nach deren Abschluss zur weiteren Veranlassung an den Vatikan übermittelt werden. Das kirchliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Mitteilung weiter. Für den Priester gilt auch in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung.

Der Priester war über den gesamten Zeitraum vom Dienst freigestellt. Für ihn ist seit dem 1. Juli wieder sein Heimatbistum zuständig, heißt es abschließend in der Mitteilung.

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