Das Bistum Münster begrenzt die Zeit, die Seelsorgende an einem Ort tätig sein sollen. Wie finden sie das? Und was sagen die Gläubigen?
Im Bistum Münster sind Seelsorgerinnen und Seelsorger künftig zeitlich befristet an einem Ort tätig – das kommt bei den Betroffenen und bei Gläubigen nicht nur positiv an. Das ergeben Nachfragen von Kirche+Leben.
Seelsorgende werden laut Neuregelung für sechs Jahre beauftragt, eine Verlängerung um bis zu sechs Jahre ist möglich. Spätestens dann solle sich der Aufgabenbereich „deutlich“ verändern, was aber – ohne Umzug – auch in derselben Pfarrei oder im Pastoralen Raum möglich…