Generalvikar Klaus Winterkamp warnt vor "Kommunionspeisungen" in der Karwoche

Bistum Münster untersagt öffentliche Gottesdienste bis zum 1. Mai

Das Bistum Münster verlängert wegen der Corona-Krise das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten bis zum 1. Mai. Das geht aus einem Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Mitarbeiter der Diözese hervor.

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Das Bistum Münster verlängert wegen der Corona-Krise das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten bis zum 1. Mai. Das geht aus einem Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor, das am Donnerstag an alle Mitarbeiter der Diözese geschickt wurde. Zunächst waren Gottesdienste bis Ostern untersagt worden.

Dem jetzigen Schreiben nach dürfen auch Beerdigungen weiterhin nur im engsten Familienkreis mit maximal 20 Personen und nur im Freien stattfinden. Taufen, Trauungen, Firmungen, alle Erstkommunionen und sämtliche Veranstaltungen können nicht gefeiert werden.

 

Seelsorger sollen sich selber schützen

 

Gleichwohl sollen die Kirchen auch künftig geöffnet bleiben, etwa als Ort des persönlichen Gebets. Auch sei die Seelsorge weiter zu gewährleisten. Dabei werden nicht zuletzt ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger angehalten, sich selber zu schützen. Unter Beachtung der Hygienevorschriften darf demnach alten und kranken Menschen auf Wunsch die Kommunion und die Krankensalbung im häuslichen Umfeld gespendet werden - solange keine Corona-Erkrankung vorliegt. 

Darüber hinaus sollen Seelsorgerinnen und Seelsorger als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, vorrangig telefonisch und digital "und soweit möglich und sinnvoll persönlich".

 

"Kommunionspeisungen" sind verboten

 

Ausdrücklich warnt Winterkamp allerdings davor, etwa während der Kar- und Ostertage zum Empfang der Oster- oder Krankenkommunion einzuladen, zumal die Empfänger in der Regel Hochrisikogruppen angehörten. Organisierte "Kommunionspeisungen" oder Kommunionempfangszeiten außerhalb gestreamter Gottesdienste sind demnach nicht gestattet, weil sie gegen das Versammlungsverbot verstießen.

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