Das Bistum Münster erleichtert es, gegen Entscheidungen von Bischof und Verwaltung vorzugehen. Das soll Machtmissbrauch verhindern.
Das Bistum Münster erleichtert das Vorgehen gegen Verwaltungsakte des Bischofs und seiner Behörde: Am 1. März nimmt ein „Schlichtungsrat“ die Arbeit auf, erläutern die Kirchenrechtler Thomas Neumann und Thomas Schüller von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster im Kirche+Leben-Gespräch. Sie haben den Rat im Auftrag von Bischof Felix Genn konzipiert.
Ein vergleichbares Schlichtungsorgan gemäß Kanon 1733, Paragraf 2, des Kirchenrechts gebe es weltweit bisher…