Für achtsames Miteinander mit Minderjährigen

Bistum Passau erlässt Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter

Mit einem Verhaltenskodes möchte das Bistum Passau für ein achtsames Miteinander aller Mitarbeiter mit Minderjährigen sorgen. Was künftig verboten ist und wie diese Regeln eingehalten werden sollen.

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Das Bistum Passau hat einen Verhaltenskodex für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter erlassen. Die im neuen Amtsblatt der Diözese veröffentlichten Regeln sollen ein achtsames Miteinander mit Minderjährigen sicherstellen. Der Verhaltenskodex wurde auf Anweisung von Bischof Stefan Oster von der Stabsstelle Prävention verfasst. Ziel ist die Verhinderung von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit. Die Vorschriften gelten für rund 10.000 Beschäftigte in Einrichtungen von Kirche und Caritas sowie mindestens noch einmal so viele Ehrenamtliche.

Untersagt sind diesen künftig unter anderem gemeinsame Urlaube mit Minderjährigen oder regelmäßige private Einladungen. Vor jeder Berührung muss nach dem Einverständnis gefragt werden. Körperkontakt ist nur erlaubt, wenn es um Trost, Erste Hilfe oder Pflege geht. Einzelne Minderjährige dürfen von Kirchenmitarbeitern keine finanziellen Zuwendungen, Belohnungen oder unangemessenen Geschenke erhalten. Mutproben sollen unterbunden werden, auch wenn die Schutzperson dieser zugestimmt hat.

 

Keine Kosenamen, Fäkaliensprache oder Zynismus

 

Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in Privatwohnungen von Seelsorgern sowie anderen haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmitarbeitern sind verboten. In Ausnahmen müssen stets mindestens zwei Erwachsene präsent sein und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. Der alleinige Aufenthalt mit einer minderjährigen Schutzperson in Schlaf- und Sanitärräumen ist zu unterlassen, gemeinsame Körperpflege nicht erlaubt. Anvertraute dürfen unbekleidet weder beobachtet noch gefilmt oder fotografiert werden. Vermieden werden sollen im Umgang mit jungen Menschen Kosenamen, Fäkaliensprache, Zynismus oder Verniedlichungen.

Um Grenzverletzungen anzuzeigen, hat das Bistum eine zusätzliche Beschwerdestelle beim Präventionsbeauftragten Franz Stadlberger eingerichtet. Als mögliche Beispiele nennt der Verhaltenskodex ein „Zu-Nahe-Kommen am Bildschirm“, vermeintlich zufällige Berührungen im Intimbereich, abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung und das „unangemessene Betreten anderer Büros“.

 

Arbeitsrechtliche Sanktionen im Einzelfall

 

Zur Einführung des Regelwerks gibt es für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die mit Kindern zu tun haben, verpflichtende Schulungen. Bei Grenzverletzungen durch Hauptamtliche kommen im Einzelfall auch arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht.

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