Kontrolle und Begleitung von kirchenrechtlich Verurteilten

Bistum Rottenburg-Stuttgart: Neue Regeln für Missbrauchstäter

  • Ab dem 1. April treten im Bistum Rottenburg-Stuttgart neue Regeln zur Kontrolle und Begleitung von kirchenrechtlich verurteilten Missbrauchstätern in Kraft.
  • Die Ordnung sieht unter anderem vor, dass sich Bewährungshelfer und Täter mindestens viermal jährlich treffen.
  • Zuvor gab es keine einheitlichen Standards, wie mit Missbrauchstätern umzugehen ist.

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In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gelten ab 1. April neue Regeln für Priester und Diakone, die sexuelle Übergriffe oder Missbrauch begangen haben. Sie werden unter „besonderer Bewährungsaufsicht begleitet“, sofern sie nach dem Kirchenrecht verurteilt sind, teilte das Bistum am Freitag in Rottenburg mit.

Domkapitular Holger Winterholer, Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal, berichtete, dass sich Betroffene mindestens vier Mal im Jahr mit einem Bewährungsbegleiter treffen müssten, der nicht bei der Kirche angestellt sei. Dabei werde geprüft, ob die Täter ihre Auflagen einhalten. Dazu zählten Geldbußen, Gespräche mit Psychologen, der Besuch einer Therapie oder Supervision, um das eigene Verhalten zu reflektieren, oder auch ein Wechsel in eine andere Stelle. Das Konzept sei vergleichbar mit der Bewährungshilfe im Strafrecht.

Opfern Sicherheit vermitteln

Derzeit werden den Angaben zufolge zwölf Täter aus dem Kreis der Kleriker in der Diözese begleitet. Damit solle auch den Opfern gezeigt werden, dass Täter Auflagen einhalten müssten und dass das kontrolliert werde. „Wir versuchen damit, den Opfern die Sicherheit zu vermitteln, dass wir auch über die Strafe hinaus tätig sind“, betonte Winterholer.

Auch im Bistum Münster gibt es Konzepte, wie mit verurteilten Missbrauchstätern umgegangen werden soll. Bei einer Vorstellung zum Stand der Konsequenzen der Missbrauchs-Studie durch Bischof Felix Genn wurde der frühere Seelsorge-Personalchef Karl Render als Fall-Manager vorgestellt. Dieser solle regelmäßig überprüfen, ob Missbrauchs-Beschuldigte und Täter die ihnen vorgeschriebenen Auflagen einhalten. (phi)

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