Eröffnungsbilanz für NRW-Teil der Diözese vorgestellt

Bistumshaushalt Münster: Zwei Milliarden Euro Bilanzsumme

Das Bistum Münster hat seine Eröffnungsbilanz für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese vorgestellt. Sie wurde zum 1. Januar 2018 aufgestellt. Beim Haushalt gilt ein neues System – es soll transparenter sein.

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Das Bistum Münster hat seine Eröffnungsbilanz für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese vorgestellt. Sie wurde zum 1. Januar 2018 aufgestellt. Beim Haushalt gilt ein neues System – es soll transparenter sein.

Nach Angaben von Generalvikar Norbert Köster stellt das Bistum vom System der Kameralistik (in dem im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden) um auf die kaufmännische Buchführung (bei der alle Aufwendungen und Erträge gezeigt werden) – und will so für noch mehr finanzielle Transparenz sorgen.

Ende 2017 belief sich die Bilanzsumme des Bistums auf rund zwei Milliarden Euro. Köster und die Finanzexperten des Bistums betonen, dass die Finanzen von unabhängigen Experten kontrolliert werden. Bei den Kirchensteuer-Einnahmen erwarten sie einen Einbruch um ein Drittel in den nächsten 20 Jahren. Daher sei vorausschauendes Wirtschaften erforderlich.

 

Köster: Bistum hortet kein Geld

 

Trotz sehr hoher Verpflichtungen etwa gegenüber den 23.000 Mitarbeitern von Bistum und Kirchengemeinden sowie gegenüber den Pensionären horte das Bistum das Geld nicht, sondern investiere es, „und zwar insbesondere in die Beziehungen zu und zwischen den Menschen“, sagte Köster. Im September wolle das Bistum mit einer Kampagne „deutlicher machen, wo wir als katholische Kirche überall und gerne für die Menschen da sind – von Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten und Schulen über die Seelsorge in Pfarreien und Gemeinden bis hin zu den Beratungsangeboten von Caritas und Bistum“.

Ulrich Hörsting, Finanzdirektor im Bischöflichen Generalvikariat Münster. | Foto: Christof HaverkampUlrich Hörsting, Finanzdirektor im Bischöflichen Generalvikariat Münster. | Foto: Christof Haverkamp

Im Blick auf die Finanzkontrolle zeigt sich der Generalvikar dankbar, „dass wir einen in seiner Mehrheit unabhängigen Kirchensteuerrat haben, dessen Mitglieder eine hohe Kompetenz in Finanzfragen haben“. Auch die Revision im Generalvikariat sei bei der Kontrolle des Haushalts unmittelbar dem Kirchensteuerrat zugeordnet.

 

Hörsting: Neues Haushalts-System bietet Transparenz

 

Für Finanzdirektor Ulrich Hörsting bietet das Neue Kommunalen Finanzmanagement (NKF) – ein System, das auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anwenden – umfassende Transparenz. Dem Kirchensteuerrat kommen in Haushaltsfragen dieselben Rechte zu wie dem Rat einer Stadt oder Gemeinde. „So ist die Verwaltung verpflichtet, den Kirchensteuerrat über jeden Euro, der über die Vorgaben des Haushaltsplans hinaus ausgegeben werden soll, zu informieren.“ Beträgen über 150.000 Euro muss der Kirchensteuerrat ausdrücklich zustimmen.

Hörsting betont, das Vermögen des Bistums sei zweckgebunden. Das gelte für die meisten Immobilien. Zudem diene ein Großteil der Geldanlagen – rund 625 Millionen Euro – dazu, Verpflichtungen abzusichern, die das Bistum für die Altersversorgung vieler Mitarbeiter eingegangen ist.

 

700 Millionen Euro im Immobilien-Vermögen des Bistums

 

Markus Isfort, Leiter der Gruppe „Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung“ im Generalvikariat, erläutert, was zum Immobilien-Vermögen des Bistums von rund 700 Millionen Euro gehört: etwa 29 Schulen, ein Schülerheim und ein Sonderkindergarten, die zusammen mit 502 Millionen Euro bilanziert wurden.

Innerhalb des Eigenkapitals des Bistums wird die Allgemeine Rücklage mit rund 1,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Sie stellt vor allem verwendetes oder gebundenes Vermögen dar. Sie dient auch dazu, dauerhaft die Ressourcen bereitzustellen, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind.

Das gilt etwa für die Kirchengemeinden oder die Gebäude der katholischen Schulen und Bildungseinrichtungen. Zum anderen solle sie zur Verfügung stehen, „um dem zu erwartenden Rückgang der Kirchensteuer zumindest zeitweise zu begegnen“, so Isfort.

 

Bischöflicher Stuhl

 

Es gibt auch eine Bilanz 2017 für den Bischöflichen Stuhl. Diese Bilanz hat das Bistum am Jahresende veröffentlicht. Der Bischöfliche Stuhl kann als Körperschaft des öffentlichen Rechts über eigenes Vermögen verfügen.

Weitere Hintergründe auf der Internetseite des Bischöflichen Generalvikariats.

Die Bilanzsumme des Bischöflichen Stuhls ist nach Isforts Angaben mit knapp 29 Millionen Euro relativ gering, weil das Bistum bereits Anfang der 1980er Jahre einen strengen Maßstab angelegt habe bei der Frage, welche Gebäude und Finanzmittel dem Bischöflichen Stuhl zugewiesen werden sollten.

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