Geld soll stattdessen aus Besitzen, Einkünften und Zinsen kommen

Bode: Zahlungen an Missbrauchsopfer nicht aus Kirchensteuern

Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode ist gegen Zahlungen an Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln. Es gebe aus der Vergangenheit Besitze, Einkünfte und Zinsen, aus denen man das Geld nehmen könne.

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Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode ist gegen Zahlungen an Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln. Es gebe aus der Vergangenheit Besitze, Einkünfte und Zinsen, aus denen man das Geld nehmen könne, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Sonntag im Interview mit NDR Info: „Ich glaube, dass man das aus unmittelbaren Kirchensteuern nicht tun darf.“ Näheres müssten Juristen klären.

Zur möglichen Höhe und Art solcher Zahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche äußerte sich Bode nicht. „Wir müssen zuerst deutlich das System klar haben. Wird es bei einem stärkeren Ansatz der Anerkennung des Leides bleiben oder gehe ich den Weg einer Entschädigung?“, so der Bischof. Es müsse ein Korridor benannt werden, in denen sich solche Zahlungen bewegen könnten. Es gelte zu klären, was man wolle und wie es finanziert werde.

 

Bischöfe uneins über Quelle und Höhe von Entschädigungszahlungen

 

Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte.

Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatten sich mehrere Diözesen gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hatte hingegen erklärt, zur Finanzierung könnten auch Kirchensteuermitteln verwendet werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden.

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