Gespräche mit Kirchenvertretern Anfang 2018

Bund und Länder wollen neu über Kirchenasyl verhandeln

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Bund und Länder wollen mit den Kirchen neu über die Praxis beim Kirchenasyl beraten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kündigte Gespräche mit den Kirchenleitungen für Anfang des Jahres an.

Bund und Länder wollen mit den Kirchen neu über die Praxis beim Kirchenasyl beraten. Unter Verweis auf einen Bericht über gestiegene Fallzahlen kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach der Innenministerkonferenz am Freitag in Leipzig an: „Wir haben vereinbart, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeinsam mit den Ländern Gespräche mit den Kirchenleitungen führen wird, um diese Entwicklung zu beraten.“ Als Termin sei Anfang des Jahres anvisiert.

Dabei sollen die vor einigen Jahren mit den Kirchen getroffenen Vereinbarungen neu bewertet werden, so de Maizière vor Journalisten. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, es gebe „durchaus Gesprächsbedarf“. Näheres erläuterte er nicht. De Maizière ergänzte: „Sie merken an meinen spröden Antworten, dass es ein sensibles Thema ist, das wir gerne mit den Kirchen erörtern möchten – nicht über die Presse.“

 

1.270 Kirchenasyl-Dossiers 2017 beim Bundesamt

 

In den vergangenen Tagen hatten die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), deutlich steigende Fallzahlen beim Kirchenasyl kritisiert. 2015 hatten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf eine Vorgehensweise beim Kirchenasyl verständigt. Dazu zählt, dass sowohl die kirchlichen Vorgesetzten als auch die Behörden rechtzeitig über solche Fälle informiert werden.

Seit der Vereinbarung erhielt das BAMF nach eigenen Angaben 1.447 Dossiers zu Kirchenasylfällen. Allein in diesem Jahr seien es bis Oktober 1.270 Fälle von Kirchenasyl in Dublin-Verfahren gewesen, wobei sich ein Fall auf mehrere Personen beziehen kann. Laut Dublin-Verfahren kann jeder Flüchtling nur in dem EU-Land Asyl beantragen, das er als erstes betreten hat.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ geht zurzeit von „348 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 531 Personen“ aus. Die katholischen Bischöfe haben immer wieder darauf hingewiesen, das Kirchenasyl sei kein übliches Instrument der kirchlichen Arbeit für Flüchtlinge, sondern „ultima ratio“.

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