Union, AfD und katholische Kirche: Jetzige Regel beibehalten

Bundestag berät Reform des Werbeverbots für Abtreibungen

Eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen hat der Bundestag debattiert. Grüne, Linke, FDP und SPD plädieren für eine Streichung oder Änderung des Verbots, die katholische Kirche, Union und AfD machen sich für eine Beibehaltung stark.

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Eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen hat der Bundestag debattiert. Grüne, Linke, FDP und SPD plädierten für eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, Union und AfD machten sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots stark. Die Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und FDP wurden an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Anlass der Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich auf den Paragrafen 219a. Laut der „Tageszeitung“ wurden zuletzt weitere Ärztinnen angezeigt, die ebenfalls im Internet angeben, Abtreibungen durchzuführen.

 

Grüne und SPD für Reform

 

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, forderte die Streichung des Paragrafen. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Abtreibungsgegner gingen gezielt gegen Ärzte vor, die etwa im Internet über einen Schwangerschaftsabbruch informierten. Frauen müssten die Möglichkeit haben, sich bei Ärzten über einen Abbruch zu informieren.

Eva Högl (SPD) sprach von „einem sensiblen und schwierigen Thema“. Der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß. Es könne nicht sein, dass eine objektive Information den Tatbestand der Werbung erfülle. Die SPD wolle aber ihren Gesetzentwurf nicht einbringen, weil sie auf eine fraktionsübergreifende Initiative hoffe. Als Hintergrund des Handelns gilt auch die mögliche Koalition mit den Unionsparteien.

 

Kirche und Ethiker skeptisch

 

Stephan Harbarth (CDU) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe klare Vorgaben zum Schutz des ungeborenen Lebens gemacht. Eine verpflichtende Beratung durch eine unabhängige Stelle könne nur funktionieren, wenn sie nicht durch Werbung konterkariert werde. Stephan Thomae (FDP) betonte, seine Fraktion schlage eine Modernisierung des Paragrafen vor. Ärzte dürften demnach auch künftig nicht in „grob anstößiger Weise werben“.

Die katholische Kirche plädiert dafür, nicht am Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu rütteln. Mit der Streichung von Paragraf 219a drohe „eine wichtige Säule“ herauszubrechen, formuliert die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Berlin, Katharina Jestaedt. Ein Abbruch dürfe nicht zu einer „normalen“ Dienstleistung eines Arztes werden.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, sprach sich gegen eine Änderung aus. „Das Werbeverbot ist angemessen“, sagte er der Chemnitzer „Freien Presse“.

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