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Cordula Mayer ist pensionierte Kriminalhauptkommissarin und eine von vier Ansprechpersonen. Wie sie ihre Tätigkeit versteht.
„Wichtig für Betroffene sexualisierter Gewalt ist, dass man sie ernst nimmt. Sie brauchen Transparenz und das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten“, sagt Cordula Mayer. Die 64-Jährige ist seit September 2025 eine von vier Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in den Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster. Bis zu ihrer Pensionierung war die Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte der Polizei Münster.
„Wenn ich einen Anruf erhalte, dann nehme ich erst einmal persönlichen Kontakt auf“, sagt Mayer. Ein Treffen an einem Ort, an dem man ganz in Ruhe reden kann, sei besonders wichtig. Dann gehe es darum, eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden und Vertrauen aufzubauen.
Gewalt bedeutet Kontrollverlust
Aus ihrer über 20-jährigen Ermittlungstätigkeit in Kommissariaten für Tötungsdelikte, sexualisierte und häusliche Gewalt weiß sie, wie wichtig es ist, von Gesprächsbeginn an Transparenz für die Betroffenen zu schaffen. „Denn das Erleben dieser Delikte ist ein absoluter Kontrollverlust, der nachwirkt.“ Nicht zu wissen, was passiert, könne unter Umständen retraumatisierend sein.
Und so gehe es im ersten Gespräch darum, was überhaupt geschehen ist und wie eine Begleitung durch Mayer aussehen kann: „Dass wir den Sachverhalt aufnehmen, dass wir schauen, ob die Kraft für ein strafrechtliches Verfahren da und dieses noch sinnvoll ist, je nachdem, wann die Person sexualisierte Gewalt erfahren hat.“ Ist das der Fall, vermittelt sie an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden und Hilfsangebote. „Als Betroffene oder Betroffener muss man da nichts allein machen, das ist ganz wichtig, zu wissen.“
Viele Betroffene schämen sich
„Die erlebte Gewalt kann man nicht aus der Vita streichen“, sagt die pensionierte Kriminalhauptkommissarin. In der Familie oder im Freundeskreis erzählten die Betroffenen häufig nicht alles – aus Scham oder weil sie niemanden belasten wollen. Deshalb werde oft geschwiegen. Mit Unterstützung von außen, durch Gespräche mit jemandem, der eine professionelle Distanz hat und trotzdem empathisch ist, gelinge es aber auch Betroffenen, sich zu öffnen. „Man kann dahinkommen, dass man mit dem Erlebten umgehen und sein Leben leben kann.“
Als neue Ansprechperson für die Caritas rechne sie vor allem mit Fällen, die weit zurückliegen und aufgrund der Verjährungsfrist strafrechtlich möglicherweise gar nicht mehr zu verfolgen sind. Dann kann sie bei Bedarf bei der Suche nach Therapie oder Seelsorge unterstützen und den Weg zu einem Antrag auf Anerkennung des Leids durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) begleiten.
Wenn Letzteres gewünscht ist, prüft sie die Plausibilität der Schilderungen und nimmt dafür mit Einwilligung der betroffenen Person unter anderem Kontakt mit dem Rechtsträger des Dienstes oder der Einrichtung auf. Orientierungspunkte für die Plausibilitätsprüfung sind beispielsweise die zeitliche Einordnung oder benannte Personen. Es komme auch vor, dass Erinnerungen nach Jahrzehnten lückenhaft seien. Wenn sich herausstelle, dass der betroffene oder der beschuldigte Mensch zu dem Zeitpunkt gar nicht vor Ort war, gelte es beispielsweise zu recherchieren, ob es in der Umgebung eine ähnliche Institution gegeben hat, in der die Tat stattgefunden haben kann.
Opferschutz auch im Ruhestand
Für einen Antrag auf Anerkennung des Leids muss auch der Rechtsträger ein Votum zur Plausibilität abgeben. Dieses leitet Mayer zusammen mit ihrem Votum zur Plausibilitätsprüfung an die UKA weiter. Dort wird entschieden, ob und in welcher Höhe eine Zahlung zur Anerkennung des Leids durch den Rechtsträger geleistet werden soll.
Nach vielen Berufsjahren als erste Ansprechperson und intensivem Kontakt zu Betroffenen war für sie eigentlich klar, „ich mach nichts mehr in dem Bereich“. Doch nach zweieinhalb Jahren im Ruhestand wurde ihr klar: „Ich habe da noch einiges in meinem Rucksack und das ganz ungenutzt zu lassen, wäre auch nicht richtig.“ Deshalb habe sie „die wichtige Aufgabe gerne übernommen“. Den Kopf freipusten lassen, kann sich Mayer am besten in der Natur – beim Spaziergang mit ihrer Hündin aus dem Tierschutz.
Kontakt
Menschen, die in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster betreut werden oder wurden und denen dort sexualisierte Gewalt widerfahren ist, können die Möglichkeit zum Gespräch nutzen. Das gilt auch für Angehörige und nahestehende Personen: www.caritas-bistum-muenster.de/schutzundhilfe.
Sexualisierte Gewalt: Hilfe und Hinweise
Haben Sie sexualisierte Gewalt im Bistum Münster erlitten oder möchten Hinweise zu Fällen geben, können Sie sich an die Interventionsstelle oder die Unabhängigen Ansprechpersonen wenden: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch/. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster erreichen Sie über die Seite https://uak-muenster.de/.
Haben Sie sexualisierte Gewalt erlitten und fühlen sich durch diesen Bericht aufgewühlt, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden – kostenfrei unter Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222, https://www.telefonseelsorge.de/
Haben Sie sexualisierte Gewalt außerhalb des Bistums Münster oder außerhalb der Kirche erlitten, können Sie hier Hilfe finden:
- Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/
- NINA, Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: https://nina-info.de/
- Hilfe für Opfer von Kriminalität: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer-0