Diözesan-Caritasdirektor Kessmann: Besuche vorher absprechen

Caritas bittet nach Ende des Besuchsverbots in Altenheimen um Geduld

Die Caritas im Bistum Münster begrüßt das Ende des Corona-bedingten Besuchsverbots in nordrhein-westfälischen Altenheimen ab dem 10. Mai, bittet die Angehörigen aber um Geduld.

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Die Caritas im Bistum Münster begrüßt das Ende des Corona-bedingten Besuchsverbots in nordrhein-westfälischen Altenheimen, bittet aber um Geduld. „Uns ist sehr daran gelegen, dass wieder mehr Kontakt möglich wird“, sagte Diözesan-Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Es könnten aber nicht alle Angehörigen gleich am 10. Mai – Muttertag – in die Einrichtungen kommen.

Besuche müssten vorher mit der Heimleitung abgestimmt werden, so Kessmann laut Caritas-Pressestelle. Jedes Haus erstelle ein Konzept, in welchem Umfang Besuche möglich seien.

 

Was erlaubt ist

 

Laut NRW-Gesundheitsministerium können Besucher Altenheimbewohner in Außenbereichen treffen, auf Terrassen oder in Zelten. In eine Einrichtung dürfen bis zu zwei Angehörige gehen, wenn sie Schutzkleidung tragen und es abgetrennte Räume gibt, etwa Cafés.

Bettlägerige Menschen dürfen eine Person im Zimmer empfangen, wenn Schutzmaßnahmen möglich sind. Jeder Besucher muss ein Kurzscreening absolvieren und sich registrieren lassen.

 

Was die Einrichtungen benötigen

 

Auch Anne Eckert, Leiterin des Altenhilfe-Referats der Bistums-Caritas, bittet um Verständnis. Besuche seien nur möglich, „wenn die Einrichtungen über genügend Schutzausrüstung verfügen und genügend Mitarbeitende den Freiraum haben, die Angehörigen bei diesen Besuchen zu begleiten".

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