Nach Bestätigung des Urteils gegen Ärztin Hänel

Caritas-Chef gegen Reform des Werbeverbots für Abtreibungen

Beim Werbeverbot für Abtreibungen stellt sich Caritas-Präsident Peter Neher gegen die von der SPD geplante Änderung des Paragrafen 219a. Die Caritas sehe keine Notwendigkeit, das Werbeverbot zu lockern, sagte Neher.

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Beim Werbeverbot für Abtreibungen stellt sich Caritas-Präsident Peter Neher gegen die von der SPD geplante Änderung des Paragrafen 219a. Die Caritas sehe keine Notwendigkeit, das Werbeverbot zu lockern, sagte Neher am Samstag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Ich bin davon überzeugt, dass dieser Paragraf einer umfassenden Information schwangerer Frauen, die auch ich für nötig halte, nicht entgegensteht.“

Der zentrale Ort, um sich zu informieren, sei die Schwangerschaftskonfliktberatung, die über alle Aspekte informiere, so Neher. „Dies schließt auch die Information mit ein, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, denn Paragraf 219a nimmt dies ausdrücklich von der Strafdrohung aus.“ Damit bestehe Rechtssicherheit für Ärzte, die Beratungsstellen Informationen über ihre Leistungen übermittelten.

 

Ärztin scheitert vor Gericht

 

Neher widerspricht damit Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die eine Neuregelung des Paragrafen 219a will, um Ärzten Rechtssicherheit zu geben. Der Caritas-Präsident betonte: „Schwangerschaftsabbrüche sind Unrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, dies auch im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten.“

Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte nach der Bestätigung des Urteils gegen die Ärztin Kristina Hänel am Freitag eine Reform des Paragrafen 219a gefordert. Das Landgericht Gießen hatte Hänels Berufung zurückgewiesen. Die Ärztin war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie gegen Paragraf 219a verstoßen habe. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

 

Kirche und katholische Frauenverbände lehnen Reform ab

 

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder, wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.

Kommende Woche befasst sich der Bundestag laut vorläufiger Tagesordnung mit Anträgen zur Reform des Paragrafen 219a. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, dass das Justizministerium einen Änderungsvorschlag vorlegen soll.

Gegen eine Streichung des Paragrafen treten die Unionsparteien und die katholische Kirche ein. Am Freitag äußerten sich auch die Katholische Frauengemeinschaft (KFD) und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) entsprechend.

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