Zuzahlung hängt künftig von Aufenthaltsdauer ab

Caritas: Eigenanteil für Altenheim-Bewohner sinkt 2022

  • Ab dem 1. Januar 2022 werden sich die Zuzahlungs-Kosten für die Bewohner von Altenheimen vermindern.
  • Demnach werde sich der Eigenanteil reduzieren, je länger ein Bewohner in der Einrichtung wohnt.
  • Darauf weist der Referent für Altenhilfe des Landes-Caritasverbands für Oldenburg, Bernhard Bruns, hin.

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Ab dem 1. Januar 2022 werden sich die Zuzahlungs-Kosten für die Bewohner von Altenheimen vermindern. Darauf weist der Referent für Altenhilfe des Landes-Caritasverbands für Oldenburg, Bernhard Bruns, hin.

Reduzieren werde sich der pflegebedingte Kostenanteil. „Dieser stellt neben den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionsaufwendungen einen erheblichen Anteil an der monatlichen Gesamtzahlung dar, die die Bewohnerinnen und Bewohner zu leisten haben“, so Bruns in einer Mitteilung des Landes-Caritasverbands.

Aufenthaltsdauer entscheidet über Kosten

Die Höhe dieses „einrichtungseinheitlichen Eigenanteils“ (EEE) werde künftig an die Aufenthaltsdauer gekoppelt sein, erklärt Bruns. Das bedeute: Je länger jemand im Altenheim wohne, umso geringer werde dieser Anteil.

Wer beispielsweise bis zu zwölf Monaten in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt, bezahle zukünftig fünf Prozent weniger. Wer zwischen 13 und 24 Monaten dort wohnt, für den reduziere sich die Summe um 25 Prozent. Nach zwei Jahren senke sich der Betrag um 45 Prozent, ab dem dritten Jahr des Aufenthaltes dann um 70 Prozent, heißt es weiter.

Bezahlung nach Tarif wird vorgeschrieben

Bernhard Bruns ist Referent für Altenhilfe des Landes-Caritasverband für Oldenburg. | Foto: lcv
Bernhard Bruns ist Referent für Altenhilfe des Landes-Caritasverbands für Oldenburg. | Foto: lcv

Diese seien in den Caritas-Einrichtungen schon immer vergleichsweise hoch gewesen, da tarifgebunden gezahlt werde, wozu auch eine betriebliche Altersversicherung gehöre. Bruns begrüßt, dass ab September 2022 eine Bezahlung nach einem Tarif für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend wird. „Alle Pflegekräfte sollen ein anständiges Einkommen erzielen können“, so Bruns.

Auch die im Pflegesatz enthaltene Finanzierung der Pflegeausbildung trage zu hohen Eigenanteilen bei. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herausnehmen will, so wie es im Koalitionsvertrag steht.“

Deutliche Entlastungen möglich

Bezogen auf Caritas-Einrichtungen im Oldenburger Land würden sich die monatlichen Entlastungen in einer Spanne von 55 bis 750 Euro bewegen, in Einzelfällen sogar mehr, erklärt Bernhard Bruns.

Für Pflegebedürftige, die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, gibt es ebenfalls eine finanzielle Verbesserung: in den Pflegegraden zwei bis fünf stellen die Pflegekassen höhere Beiträge zur Verfügung.

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