Pfarrer Christian Schmitt: Zeichen für „das Nicht-Normale“ eines Schwangerschaftsabbruchs

Caritas im Bistum Münster: Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben

  • Der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbands Münster, Pfarrer Christian Schmitt, wendet sich gegen die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch.
  • Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche solle erhalten bleiben, „damit das Nicht-Normale der Abtreibung im Bewusstsein bleibt“, sagt Schmitt.
  • Die aktuell geltende Regelung auch des Paragrafen 219a drücke aus, dass es sich bei einer Abtreibung „nicht um eine normale ärztliche Dienstleistung handelt“.

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Der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbands Münster, Pfarrer Christian Schmitt, wendet sich gegen die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche solle erhalten bleiben, „damit das Nicht-Normale der Abtreibung im Bewusstsein bleibt“, sagt Schmitt nach Caritas-Angaben.

Auch wenn der Paragraf keine Abtreibung verhindern werde, habe er „rechtspolitisch eine wichtige Bedeutung“, so der Caritas-Vorsitzende. Das Bewusstsein für den Wert des ungeborenen menschlichen Lebens dürfe nicht weiter geschwächt werden. Die aktuell geltende Regelung auch des Paragrafen 219a drücke aus, dass es sich bei einer Abtreibung „nicht um eine normale ärztliche Dienstleistung handelt“.

„Abtreibung weiterhin rechtswidrig“

Schmitt erinnert daran, dass laut Strafrechtsparagraf 218 eine Abtreibung weiterhin rechtswidrig sei und nur unter Bedingungen wie vorherige Beratung straffrei bleibe. Zudem bestehe laut Artikel 1 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, auch „das vorgeburtliche menschliche Leben zu schützen“.

Paragraf 219a sieht in seiner geltenden Fassung vor, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht aus finanziellen Erwägungen oder „in grob anstößiger“ Weise angeboten oder angepriesen werden dürfen. Die derzeitige Rechtslage lässt nach Schmitts Ansicht ausreichend Informationen über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft zu.

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