Gegen Ausgrenzung und Benachteiligung

Caritas in Niedersachsen: Fremdenhass ist Kündigungsgrund

Die Caritas in Niedersachsen sieht die „Propagierung von Fremdenhass“ als Kündigungsgrund. Ausgrenzung und Benachteiligung seien mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, schreiben die Caritasdirektoren.

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Die Caritas in Niedersachsen sieht die „Propagierung von Fremdenhass“ als Kündigungsgrund. Das teilte der Landes-Caritasverband Oldenburg am Donnerstag mit. Die Meldung bezieht sich auf eine gemeinsame Erklärung der Diözesandirektoren Hans-Jürgen Marcus (Hildesheim) und Franz Loth (Osnabrück) sowie des Oldenburger Caritasdirektors Gerhard Tepe (Vechta).

Ausgrenzung und Benachteiligung seien mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, heißt es in dem Schreiben weiter, das vor rund 70 Zuhörern im Rahmen einer Auftaktveranstaltung zum Thema „Kein Platz für Fremdenhass“ vorgestellt wurde. Erwartet werde „ein hohes Maß an Sensibilität für die vielen individuellen Lebens- und Leidenswege sowie ein Eintreten für Mitmenschlichkeit“, heißt es.

Ein weiteres Element der Initiative werden regionale Argumentationstrainings sein, um Mitarbeitende darin zu stärken, in menschenverachtenden Situationen ihre Stimme zu erheben, teilten die Direktoren mit. 

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