Landesmittel für Geringverdiener

Caritas Oldenburg: Zuschüsse für Familienerholungen beantragen

Die Caritas im Oldenburger Land weist auf die Möglichkeit von Zuschüssen des Landes Niedersachsen für Familienerholungen hin. Geringverdiener können Anträge beim Landes-Caritasverband stellen.

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Die Caritas im Oldenburger Land weist auf die Möglichkeit von Zuschüssen des Landes Niedersachsen für Familienerholungen hin. Geringverdiener können Anträge beim Landes-Caritasverband stellen, wie der katholische Sozialverband am Mittwoch in Vechta erläuterte.

Eine Unterstützung ist nach den Angaben bereits ab dem ersten Kind möglich. Für Väter und Mütter werden jeweils 10 Euro pro Übernachtung gezahlt, für jedes Kind 15 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresnettoeinkommen unter 33.360 Euro kann pro Nacht 50 Euro Hilfe erhalten. Die Zuschüsse werden für Maßnahmen von sieben bis 14 Übernachtungen gewährt. Die Unterkunft muss in Deutschland liegen und kindgerecht sein.

Genauere Informationen sowie Antragstellung beim Landes-Caritasverband, Anne von Döllen, Neuer Markt 30, 49377 Vechta, E-Mail: doellen(at)lcv-oldenburg.de.

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