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Vor einem drohenden Aus für kleine und mittlere Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen hat die Caritas die Landesregierung gewarnt. Bei der geplanten Änderung des Krankenhaus-Gestaltungsgesetzes (KHGG) in NRW würden große Kliniken erkennbar bevorzugt, heißt es in einer Stellungnahme der fünf Diözesan-Caritasverbände in NRW an den Landtag.
Damit werde die regionale Versorgung im Notfallbereich „ausgedünnt“. Gerade in ländlichen Bereichen drohe eine Unterversorgung, so die Caritasverbände der Bistümer Münster, Aachen, Essen, Köln und Paderborn.
Schnelle Erreichbarkeit auf dem Land
Die Caritas tritt dafür ein, bei der Notfallversorgung eine schnelle Erreichbarkeit der Krankenhäuser zu sichern. Im ländlichen Raum könnten nicht alle Kliniken eine umfängliche Leistungspalette erbringen, so die Caritas. In den meisten Notfall-Krankenhäusern sei der diagnostische Mindeststandard jedoch gewährleistet. Diese für die Patienten leicht erreichbaren Hospitäler müssten erhalten bleiben.
Zugleich beklagen die Caritasverbände, die derzeitige Kostenerstattung bei der Behandlung hochbetagter und dementer Patienten sei unzureichend. Gerade katholische Krankenhäuser stellten sich der Verantwortung gegenüber Patienten mit Behinderungen oder Demenz. Dem werde die Regelfinanzierung weder bei Investitionen noch bei laufenden Betriebskosten gerecht.
In der Zielsetzung der angestrebten KHGG-Reform stimmen die Caritasverbände nach eigenem Bekunden mit der Landesregierung aus CDU und FDP überein. Das Bemühen, das Gesetz von bürokratischen Vorschriften zu entschlacken, werde „geteilt und als notwendig angesehen“, heißt es in der Stellungnahme.