Kramp-Karrenbauer rügt Regelverletzungen

CDU-Generalsekretärin kritisiert Umgang mit Kirchenasyl

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in einem Interview die Kirchen für Regelverletzungen beim Kirchenasyl kritisiert.

Anzeige

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat die Kirchen für Regelverletzungen beim Kirchenasyl gerügt. Die bestehenden Vorgaben seien aus ihrer Sicht „nicht zu streng“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der französischen Zeitung „Ouest-France“ am Samtag. „Ich halte es für problematisch, wenn einzelne betroffene Kirchengemeinden das jetzt so darstellen. Damit verlassen sie eine vereinbarte Grundlage. Das macht Fälle des Kirchenasyls umso schwieriger.“

Zuletzt hatten Vertreter der evangelischen Kirche und der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ beklagt, die Hürden für Gemeinden, die von der Abschiebung bedrohte Flüchtlinge aufnähmen, würden immer höher.

 

Kramp-Karrenbauer: Nicht außerhalb des nationalen Rechts

 

Wer sich in den Kirchen engagiere, könne nicht für sich beanspruchen, dass er außerhalb des nationalen Rechts stehe, betonte Kramp-Karrenbauer. „Trotzdem hat sich in den vergangenen Jahren der Staat mit den Kirchen darauf verständigt, dass Gemeinden in besonders gelagerten, humanitären Fällen auch Flüchtlinge aufnehmen können - wenn sie bestimmte Regeln befolgen.“ Zum Beispiel müssten die Gemeinden melden, wer bei ihnen im Kirchenasyl sei, und die Maßnahme begründen, sagte CDU-Politikerin, die selbst Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist.

In rund der Hälfte aller Kirchenasyl-Fälle zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 reichten die Gemeinden kein entsprechende Dossier ein. Insgesamt gingen in diesem Zeitraum Kirchenasylmeldungen für 3.481 Menschen ein, wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet.

Strittig ist offenbar, seit wann es zur Erstellung der Dossiers eine bindende Verpflichtung gibt. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft existiert diese de facto erst seit einem neuen Erlass der Innenminister aus Bund und Ländern, der am 1. August in Kraft trat.

Anzeige