In China müssen sie künftig „Liebe zur Kommunistischen Partei“ bekunden

China und Russland erschweren Arbeit von Geistlichen

  • Die Arbeit von Geistlichen in China und Russland wird komplizierter.
  • Menschenrechtlern zufolge verlangt China in einer neuen Verfügung von Geistlichen, ihre „Liebe zur Kommunistischen Partei“ zu bekunden.
  • In Russland gibt es neue Anforderungen an ausländische Geistliche.

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Die Arbeit von Geistlichen in China und Russland wird komplizierter. Menschenrechtlern zufolge verlangt China in einer neuen Verfügung von Geistlichen, ihre „Liebe zur Kommunistischen Partei“ zu bekunden. In Russland gibt es neue Anforderungen an ausländische Geistliche.

In China sind alle Religionen betroffen, darunter buddhistische Lamas, christliche Gemeindeleiter und Priester, muslimische Imame und andere religiöse Führer, teilt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit. Dies sei „eine weitere totalitäre Maßnahme zur Einschränkung der Religionsfreiheit“. Die Verordnung trete am 1. Mai in Kraft.

 

Inhalte der Verordnung

 

Laut „Verordnung Nr. 15“ sollen Geistliche verpflichtet sein, „die nationale Einheit, die ethnische Einheit, die religiöse Harmonie und die soziale Stabilität aufrechtzuerhalten“. Sie dürfen nicht „die nationale Sicherheit gefährden“, „die nationale Einheit untergraben“ und „das Land spalten“.

Betroffen sind laut IGFM nicht nur religiöse Lehrer und Gemeindeleiter. Auch religiöse Schriften und Zeremonien müssten „Standards der KP-Führung“ entsprechen. Die Regierung sehe drastische Kontrollmaßnahmen vor, unter anderem einen personalisierten zwölfstelligen Zahlencode, der Teil eines Bewertungssystems sei.

Von Geistlichen werde verlangt, dass sie für religiöse Aktionen im Voraus eine Erlaubnis einholen. Bei Nichteinhaltung könnten sie ihre Legitimation verlieren und müssten mit Strafen rechnen.

 

Für ausländische Geistliche Prüfung in Russland nötig

 

Derweil kritisiert die katholische Kirche Hürden für ausländische Geistliche in Russland. Ein jüngst von Staatspräsident Wladimir Putin unterzeichnetes Gesetz erlaubt eine dauerhafte Tätigkeit als Seelsorger nur noch Personen, die in Russland eine entsprechende Ausbildung absolviert und ein Zertifikat erworben haben.

„Natürlich sind wir besorgt“, sagt der Generalsekretär der Russischen Bischofskonferenz, der Jesuit Stephan Lipke, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Aber wir haben selbstverständlich angefangen, Studienprogramm und Prüfungen vorzubereiten.“

 

Wen das russische Gesetz betrifft

 

Das Gesetz bedeute ein zusätzliches Hindernis für Geistliche, die neu einreisen. „Es sollte aber zu meistern sein,“ so Lipke. Ein Seelsorger müsse sich in seiner ersten Zeit in Russland zunächst auf seine hiesige Prüfung vorbereiten. Letztlich könne das sich laut Lipke „sogar positiv auswirken, indem es uns zwingt, mehr die Kultur, Sprache, Geschichte und Grundzüge der Orthodoxie kennenzulernen und – hoffentlich – darauf einzugehen“.

Das Gesetz betrifft nach Lipkes Worten alle Personen, die in Gottesdienst und Katechese tätig werden wollen. Von der russischen Zertifikatspflicht seien bereits im Land arbeitende Geistliche befreit; ebenso Personen, die nur einmalig einen Gottesdienst feiern.

 

Begründung für das Gesetz

 

Das russische Parlament will mit dem Gesetz verhindern, dass im Ausland ausgebildete Geistliche eine „religiös-extremistische Ideologie“ verbreiten, heißt es in der Begründung. Das Gesetz tritt nach Angaben der Nachrichtenagentur Tass im Oktober in Kraft.

Nur etwa 0,5 Prozent der Bürger Russlands sind katholisch. Wegen des Mangels an einheimischen Priestern stammt die Mehrheit der katholischen Geistlichen aus dem Ausland.

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