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Wie weit darf religiöser Einfluss gehen? Darüber entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Ein Chefarzt verklagte das christliche Klinikum Lippstadt.
Update, 5. Februar, 16 Uhr: Die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Trotzdem bezeichnet der Mediziner das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Erfolg, wie er am Donnerstag vor Journalisten mitteilte.
Das Gericht bestätigte zwar das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, wonach Volz als Chefarzt keine Abtreibungen durchführen darf – außer bei Gefahr für Leib und Leben von Mutter oder Kind. Eine entsprechende Ausweitung der Anweisung für Volz’ Nebentätigkeiten als Kassenarzt erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Der Mediziner erklärte, Frauen ab Freitag wieder entsprechende Eingriffe ermöglichen zu wollen.
Lippstädter Chefarzt klagt in zweiter Instanz
Erstmeldung, 5. Februar, 9.05 Uhr: Die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen das christliche Klinikum in Lippstadt wird an diesem Donnerstag in zweiter Instanz verhandelt. Nachdem das Arbeitsgericht Hamm seine Klage gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch die Klinik im August abgewiesen hatte, legte Volz Berufung ein. Nun ist das Landesarbeitsgericht Hamm mit dem Fall betraut. Vor dem Gerichtsgebäude ist eine Solidaritätsdemonstration geplant. Bei einer ähnlichen Protestaktion beim ersten Termin waren laut Polizei rund 2.000 Leute erschienen.
Streitpunkt ist eine Dienstanweisung, die Volz Schwangerschaftsabbrüche im „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ untersagt - außer wenn Leib und Leben der Mutter bedroht sind. Zudem wurde ihm verboten, Abbrüche im Rahmen seiner Nebentätigkeit in einer Bielefelder Privatpraxis vorzunehmen. Die Maßnahmen ergingen nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital. Das Gericht sah in der ersten Verhandlung in den Vorgaben eine rechtmäßige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.
Lippstädter Arzt Volz will notfalls weitergehen
Der Arzt kündigte an, durch die Instanzen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. „Ich wehre mich dagegen, dass Kirchen bestimmen sollen, welche medizinische Versorgung Schwangere in ihrem Krankenhaus bekommen“, erklärte er.
Um Unterstützung für seine Sache wirbt der Mediziner auch außerhalb des Gerichtssaals. Seine Online-Petition „Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde“ unterzeichneten bislang fast 300.000 Menschen. Zudem kamen im Herbst bei einer Spendenaktion über 55.000 Euro zusammen, um Volz bei den Gerichtskosten zu unterstützen.
Das sagt das Christliche Klinikum Lippstadt
Das Klinikum verwies auf das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Ein konfessionell gebundener Träger dürfe auch einem Chefarzt verbindliche Vorgaben zu Behandlungsmöglichkeiten machen. Zudem würden Schwangere auch weiterhin bei einem Abbruch nicht alleine gelassen, sondern beraten und an Spezialisten verwiesen.