Baptistengemeinde hielt sich an die Regeln des Bundeslands Hessen

Corona-Ausbruch nach Gottesdienstbesuch in Frankfurt

Bei einem Gottesdienst in einer Frankfurter Baptistengemeinde hat sich eine größere Zahl von Menschen mit dem Corona-Virus infiziert.

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Bei einem Gottesdienst in einer Frankfurter Baptistengemeinde hat sich eine größere Zahl von Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Im Bundesland Hessen gibt es keine Richtlinien zur Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten.

Von dem Ausbruch seien Gläubige aus Frankfurt und umliegenden Landkreisen wie dem Wetterau-, dem Hochtaunus- und dem Main-Kinzig-Kreis betroffen, berichtete die "Frankfurter Rundschau.

 

Keine Adressen-Pflicht

 

Der stellvertretende Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, Antoni Walczok, sagte der Zeitung, dass sich die Gläubigen bei einem Gottesdienst am 10. Mai angesteckt hätten. Es handele sich um ein "sehr dynamisches Geschehen". Die Gemeinde habe nichts Illegales unternommen, sagte Walczok der Zeitung weiter. Ab dem 10. Mai seien Gottesdienst-Zusammenkünfte in Hessen wieder erlaubt gewesen. Anders als etwa in der Gastronomie sei eine Registrierung der Besucher mit Namen und Adresse keine Pflicht.

Nur das Abstandsgebot und die Hygieneregeln müssten eingehalten werden. Es gebe keine Richtlinien zur Teilnehmerzahl. "Es gab keine Verletzung einer Rechtsverordnung", stellte der Vize-Amtsleiter klar.

 

Regelung im Bistum Münster

 

Im Bistum Münster gelten für Gottesdienste strikte Regeln. So ist die Zahl der Teilnehmer beschränkt und richtet sich nach der Größe des Kirchenraum. Ein Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesuchern von 1,50 Metern muss gewährleistet sein. Empfohlen wird zudem, den Eingang und Ausgang voneinander zu trennen und die Kirche vor und nach den Gottesdiensten gut zu belüften.

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