Angebot für Ärzte, Pflegende und Seelsorger

Corona: Bistum richtet Expertengruppe für medizinische Grenzfälle ein

Das Bistum Münster richtet eine Beratergruppe ein, um Verfahrensregeln und medizinisch-ethische Grenzfälle zu reflektieren. Das Angebot wendet sich an Krankenhäuser, Ärzte, Pflegende und Krankenhausseelsorger.

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Das Bistum Münster richtet eine Beratergruppe ein, um Verfahrensregeln und medizinisch-ethische Grenzfälle zu reflektieren. Das Angebot wende sich an Krankenhäuser, Ärzte, Pflegende und Krankenhausseelsorger, teilte die Bischöfliche Pressestelle mit.

Generalvikar Klaus Winterkamp hat die Gruppe beim Referenten für den Bereich der Krankenhausseelsorger im Generalvikariat, Pfarrer Leo Wittenbecher, angesiedelt. Er ist zugleich Leiter der Seelsorge an den Universitätskliniken in Münster.

Der Gruppe gehören neben Wittenbecher vier weitere Theologen an: Pastoralreferentin Brunhilde Oestermann-Giersch, die Diakone Hermann Opgen-Rhein und Bernhard Rathmer, alle langjährige Krankenhausseelsorger, und Boris Krause, Theologischer Referent beim Diözesan-Caritasverband. Die Berater sind unter Tel. 0251/495-1327 erreichbar.

 

Problem knapper medizinischer Ressourcen

 

Anlass, die Beratung einzurichten, ist laut Pressestelle die Corona-Pandemie. Leitplanken des Angebots seien die Solidarität mit Kranken und Sterbenden, aber auch Mut und Entschlossenheit bei schwierigen Entscheidungen.

Besonders heikel ist die sogenannte Triage. Dabei ist zu entscheiden, welche Patienten behandelt werden, wenn medizinische Ressourcen nicht für alle Notfälle reichen. Im Fall Corona gilt das vor allem für Beatmungsgeräte. Die Triage ist problematisch, weil sie meist eine Entscheidung über Leben und Tod bedeutet und nicht mehr alle Patienten gleich behandelt.

 

Sekretariat der Bischofskonferenz: Triage als letztes Mittel erlaubt

 

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hält die Triage als letztes Mittel für erlaubt. „Im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems“ sei sie „im Sinn einer Ultima Ratio zulässig, gerechtfertigt und sogar geboten“, heißt es in einer aktuellen „Argumentationsskizze“.

Zuvor seien alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Als Entscheidungskriterien der Triage kommen laut Sekretariat „ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen“. Abzulehnen seien äußere Kriterien wie „das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch ,Systemrelevanz'“.

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