Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder war noch vorgeschlagen, dass Ungeimpfte beim Gottesdienstbesuch negative Corona-Tests vorlegen sollten. Die Runde einigte sich aber, diesen Passus zu streichen.
Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Bisher reicht selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Jüsten: Bisherige Praxis hat sich bewährt
Der Vertreter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz in Berlin, Prälat Karl Jüsten, hatte im Vorfeld betont, die bisherige Praxis habe sich bewährt. Durch strenge Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten sei es zu keinem großen Infektionsgeschehen bei den beiden großen Kirchen gekommen.
Zudem hätten sich die Ministerpräsidenten bislang stets mit den Bistümern und Landeskirchen einvernehmlich auf Regelungen verständigt. Zugleich verwies Jüsten auf den "hohen Wert der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit".