Neue Regelungen gelten ab 3. April

Corona in NRW: Die neuen Regeln für Ostergottesdienste im Überblick

  • Die Ostergottesdienste in den katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen können weitgehend ohne Corona-Einschränkungen stattfinden.
  • Ab 3. April fallen Zugangsbeschränkungen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln weg.
  • Empfohlen wird eine Maske beim Singen und bei fehlendem Abstand zu Menschen aus fremden Haushalten.

Anzeige

Die Ostergottesdienste in den katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen können weitgehend ohne Corona-Einschränkungen stattfinden. Bereits ab Sonntag, 3. April, gelten für reguläre Gottesdienste keine Zugangsbeschränkungen, keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln mehr, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Online-Übersicht des Bistums Münster hervorgeht.

Die fünf katholischen NRW-Bistümer empfehlen Teilnehmenden die Maske allerdings, wenn sie singen oder keinen Abstand zu Personen aus einem fremden Haushalt halten können.

Friedensgruß ohne Körperkontakt

Das Bistum Münster bietet einen Überblick über die Corona-Regeln ab 3. April.

Grundsätzlich dürfen Pfarreien und Gottesdienstbesuchende in Eigenverantwortung auch strengere Regeln ergreifen. Nach Angaben des Katholischen Büros NRW gelten die Vorgaben auch für die Ostergottesdienste in rund zwei Wochen, sofern sich die pandemische Lage nicht ändert.

Die Weihwasserbecken sollen laut Übersicht ab Ostern wieder befüllt werden. In der Osternacht dürfe das Taufwasser geweiht und die Gemeinde damit wie gewohnt besprengt werden. Die Bistümer empfehlen, beim Friedensgruß wie bislang auf Körperkontakt zu verzichten. Chöre und Kantoren singen ohne Maske und mit Abstand.

Anzeige