Infos für Gottesdienste, Büchereien, Musikproben und Konzerte

Corona-Lockerungen: Kaum Folgen für kirchliches Leben

  • Die gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich kaum auf das kirchliche Leben im Bistum Münster aus.
  • Regeln für Gottesdienste bleiben unverändert.
  • Neuerungen gibt es für katholische Büchereien und im Bereich Musik.

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Die gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich kaum auf das kirchliche Leben im Bistum Münster aus. Darauf weist Generalvikar Klaus Winterkamp alle Mitarbeitenden in einer Mail hin.

Regeln für Präsenz-Gottesdienste in Nordrhein-Westfalen bleiben demnach unverändert. Winterkamp geht davon aus, dass es auch in Kreisen mit Corona-Inzidenz 100 nicht zu Verschärfungen kommt. Daher werde für die Kar- und Ostertage auf Basis der aktuellen Regeln geplant.

 

Büchereien und Konzerte

 

Wieder möglich ist laut Mail der Betrieb in Katholischen Öffentlichen Büchereien. Kontakte müssen nachzuverfolgen sein – außer „bei der bloßen Abholung bestellter oder automatisiert abholbarer Medien sowie deren Rückgabe“.

Kleine Chöre und Musikensembles dürfen ausdrücklich zur Vorbereitung von Gottesdiensten proben.  Der „musikalische Unterricht“ ist für Gruppen von höchstens fünf Menschen in Präsenz möglich. Zudem sind „Fensterkonzerte“ erlaubt. Dabei stehen die Musizierenden im Freien mindestens zwei Meter auseinander. Zuhörer verfolgen das Konzert vom Fenster aus, also etwa in Seniorenheimen.

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