Winterkamp äußert sich auch zu Nachfragen aus Pfarreien

Corona-Regeln im Bistum Münster bis 31. August unverändert

Die Corona-Schutzregeln im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster bleiben bis zum 31. August unverändert. In einer Mail an die Bistums-Mitarbeiter geht Generalvikar Klaus Winterkamp auf Nachfragen ein.

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Die Corona-Schutzregeln im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster bleiben bis zum 31. August unverändert. Das geht nach Worten von Generalvikar Klaus Winterkamp aus der neu verabschiedeten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hervor. In einer Mail an alle Bistums-Mitarbeiter geht Winterkamp zugleich auf Nachfragen ein.

Bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen – auch in Pfarrheimen – müssten immer Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts) erhoben werden, um bei eventuellen Corona-Infektionen Kontakte zurückverfolgen zu können. Das gelte auch, falls Pfarreien zusätzlich Pläne erstellen, wer wo gesessen hat. Daten und eventuelle Sitzpläne seien vier Wochen aufzuheben und dann zu vernichten.

 

Singen nur mit Mindestabstand

 

Wo es einen Sitzplan gebe, könne zwar der Mindestabstand von 1,50 Meter wegfallen. Ohne Abstand sei das Singen im Gottesdienst allerdings „definitiv nicht möglich“ und nicht gestattet, so Winterkamp. Familienmitglieder desselben Haushalts können weiter ohne Abstand beieinander sitzen.

Kirchliche Gruppen, Verbände und Gremien können sich laut Generalvikar grundsätzlich in Pfarrheimen treffen. Es gelten übliche Regeln zu Hygiene, Mindestabstand und Rückverfolgung. Könne beim Betreten und Verlassen von Räumen der Mindestabstand nicht eingehalten werden, bestehe die Pflicht zum Mund-Nase-Schutz.

 

Bewirtung in Pfarrheimen

 

Eine Bewirtung in Pfarrheimen sei möglich. Obwohl Pfarrheime keine Gastronomiebetriebe seien, empfiehlt Winterkamp, grundlegende Regeln der Schutzstandards für die Gastronomie gemäß Anlage der Corona-Schutzverordnung zu beachten.

Zudem weist der Generalvikar auf den bundesweiten „Weltkirchlichen Sonntag der Solidarität mit den Leidtragenden der Pandemie“ am 6. September hin.

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