Bistümer und Land haben die Corona-Regeln für NRW präzisiert.Es geht um Maskenpflicht im Gottesdienst, Gesang und Gräbersegnungen zu Allerheiligen und Allerseelen.Verschärfungen gelten ab einer Inzidenz von 35.
Bistümer und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen haben Vorgaben für besonders vom Corona-Virus betroffene Gebiete präzisiert. Sie gelten flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 35 pro 100.000 Menschen mit Corona infiziert haben (Inzidenz 35).
Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp informierte die Bistums-Mitarbeiter in einer E-Mail. Die Regeln im Überblick.
Gottesdienste
Ab Inzidenz 35 Maskenpflicht auch…