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Die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 20. August für Nordrhein-Westfalen gilt, hat für die Praxis im Gottesdienst kaum Konsequenzen, ermöglicht aber etwa bei Taufen und Trauungen deutliche Erleichterungen. Das geht aus einem Corona-Update des Bistums Münster hervor, das Generalvikar Klaus Winterkamp für den nordrhein-westfälischen Teil der Diözese an alle Mitarbeitenden verschickt hat.
Während die Corona-Schutzverordnung des Landes (nur noch) zwischen einer Situation unter beziehungsweise über einer Inzidenz von 35 unterscheidet, gilt eine 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) laut Winterkamp für Teilnehmende von Gottesdiensten weiterhin nicht. Allerdings bestehe die Möglichkeit, dass Kreise oder kreisfreie Städte ab einer 35-er-Inzidenz Beschränkungen anordnen. In diesem Fall bittet Winterkamp um sofortige Meldung an ihn.
Trauungen für Immunisierte ohne Abstand und Maske
Laut seinem Update gilt im Gottesdienst weiter ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Menschen unterschiedlicher Haushalte. Wenn allerdings gewährleistet ist, dass etwa bei Taufen, Trauungen oder Totenmessen alle Anwesenden durch Impfung oder Genesung immunisiert sind, kann demnach sowohl auf Abstände als auch auf das Tragen einer Maske am Platz verzichtet werden.
Beim Bewegen im Innenraum und bei mehr als 2.500 Teilnehmenden auch im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden. Die Rückverfolgbarkeit entfällt sowohl für Gottesdienste als auch für andere Veranstaltungen.
Wann Chöre ohne Maske singen dürfen
Auch beim Gemeindegesang bleibt es beim Tragen einer Maske und einem Abstand von 1,50 Metern. Diese Distanz ist nun auch für Chöre, Gesangsgruppen und Instrumentalisten von bislang zwei Metern verringert.
Chöre dürfen demnach dann ohne Maske singen, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen oder diese einen negativen PCR-Test vorweisen. Für Kinder- und Jugendchöre besteht die Test-Pflicht nicht.
Maskenpflicht im Pfarrheim?
Bei Veranstaltungen in Pfarrheimen können laut Winterkamp Geimpfte und Genesene teilnehmen, bei ihnen entfällt am festen Sitz- oder Stehplatz auch die Maskenpflicht. Bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Teilnehmenden in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten besteht für Geimpfte und Genesene keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Alle anderen müssen demnach bei jeglichen Veranstaltungen in Pfarrheimen ab einer Inzidenz von 35 einen Negativ-Schnelltest nachweisen, der höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Bei den meisten bisherigen Regeln im Gottesdienst bleibt es laut Generalvikar: Es muss Möglichkeiten zur Handhygiene geben, es wird regelmäßig gelüftet, Weihwasserbecken bleiben leer. Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt. Liturgische Dienste müssen während des Gottesdienstes keine Masken tragen, ausgenommen sind die Kommunionspender während der Austeilung der Kommunion. Zuvor desinfizieren sie zudem ihre Hände.