Ab 27. Dezember neue Vorgaben für Schulkinder

Corona-Update NRW: Keine Änderung für Weihnachtsgottesdienste

  • Die Corona-Vorgaben für Weihnachtsgottesdienste im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster bleiben bestehen.
  • Das geht aus dem Corona-Update von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor.
  • Änderungen gibt es nach Weihnachten für Kinder in 3G- und 2G-Gottesdiensten.

Anzeige

Die Corona-Vorgaben für Weihnachtsgottesdienste im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster bleiben bestehen. Das geht aus dem Corona-Update von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor, das er an alle Mitarbeitenden gemailt hat.

Eine Gottesdienst-Mitfeier ist ohne Test- und Impfnachweis möglich, wenn die Gläubigen 1,50 Meter Abstand zueinander einhalten. Pfarreien können – etwa für stark besuchte Weihnachtsgottesdienste – 3G- oder 2G-Regeln festlegen.

Winterkamp empfiehlt wegen der steigenden Corona-Zahlen, nicht nur beim Gemeindegesang, sondern während des gesamten Gottesdienstes eine medizinische Mund-Nase-Maske zu tragen – auch am Sitzplatz.

Änderung für Kinder

Eine Änderung gibt es nach Weihnachten – für Kinder: Wenn sie vom 27. Dezember bis 9. Januar Gottesdienste unter 3G- oder 2G-Regel mitfeiern möchten, müssen auch sie ihre Corona-Impfung oder einen aktuellen negativen Test nachweisen.

Laut Corona-Schutzverordnung NRW sind Kinder bis zum 26. Dezember immunisierten Personen gleichgestellt, weil sie entweder geimpft sind oder in der Schule regelmäßig getestet wurden. Ab einem Alter von 16 Jahren müssen Jugendliche ihre Schultestung nachweisen; das gilt bereits an Weihnachten für 2G- und 3G-Gottesdienste. Jüngere Kinder benötigen keinen Nachweis.

In den Ferien fehlen die regelmäßigen Tests

Da in den Schulferien die regelmäßigen Tests wegfallen, sind Nachweise ab 27. Dezember für 2G- und 3G-Gottesdienste Pflicht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler bis zu 16 Jahren und auch, falls es bei der Sternsinger-Aktion Gottesdienste unter 2G und 3G gibt.

Gültige Nachweise sind ein höchstens 24 Stunden zurückliegender Schnelltest – kein Selbsttest – oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test.

Anzeige