Mitglieder des Ethikrats sehen sehr hohe Hürden

Debatte um Corona-Impfpflicht: Justizministerin und Theologen winken ab

  • Eine generelle Corona-Impfpflicht lehnen sowohl Mitglieder des Ethikrats als auch Bundesjustizministerin Lambrecht im Kern ab.
  • Auch Berufsgruppen in Pflegeheimen und Krankenhäusern sollen nicht zu einer Impfung verpflichtet werden.
  • Theologe Andreas Lob-Hüdepohl lehnt zudem Einschränkungen für Nicht-Geimpfte ab.
     

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Für eine generelle rechtliche Impfpflicht gibt es nach Ansicht des Tübinger Ethikers Franz-Josef Bormann "aus guten Gründen sehr hohe Hürden". Im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erinnerte Bormann am Dienstag zudem daran, dass die Bundesregierung immer wieder erklärt habe, dass das Impfen freiwillig geschehen solle. Nach moralischen Maßstäben sei indes jeder verpflichtet, über eine Impfung nachzudenken, "weil nur sehr wenig dagegenspricht".

Für Berufsgruppen wie etwa Altenpflegekräfte oder Krankenhauspersonal kann allerdings aus Sicht des Mitglieds im Deutschen Ethikrat eine Impfpflicht das letzte Mittel der Wahl sein. Jeder habe die Verpflichtung, Schäden für sich und andere möglichst klein zu halten; dies gelte besonders für die Menschen, die mit gefährdeten Gruppen wie Alten oder Kranken arbeiteten. "Erwartbar ist deshalb die gesteigerte Bereitschaft, andere nicht zu gefährden." Allerdings müssten die Betreffenden entsprechend informiert und aufgeklärt werden.

 

Bundesjustizministerin gegen allgemeine Impfpflicht

 

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) spricht sich allerdings gegen eine allgemeine Impfpflicht aus - auch für bestimmte Berufsgruppen. "Es wird keine allgemeine Impfpflicht geben, sondern wir müssen dafür werben, dass ich mich mit dieser Impfung selbst und vor allen Dingen auch andere schütze", sagte sie am Dienstag im Deutschlandfunk. Es gelte, diese Verantwortung, noch mehr in den Vordergrund zu stellen.

Lambrecht (SPD) stellte sich damit gegen einen Vorstoß von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Er hatte am Sonntag erklärt, dass Geimpfte in Zukunft "definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte". Die Justizministerin schloss auch eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen aus: "Wir haben immer noch die Möglichkeit zu sagen, auch in den Heimen oder in den Krankenhäusern, wenn es wirklich Impfverweigerer gibt, dass die dann regelmäßig getestet werden müssen. Das ist beispielsweise ein Weg, wie man dem dann auch entgegentreten kann. Das muss dann allerdings auch akzeptiert werden".

 

Bormann betont den Stellenwert von Grundrechten

 

Mit Blick auf die Diskussion zur Impfung von Jugendlichen rief der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann dazu auf, die globale Perspektive zu sehen. Es sei zwar ein Problem, wenn sich Heranwachsende vermehrt ansteckten und ein hoher Wert, dass sie zur Schule gehen könnten. Da Jugendliche aber ein geringeres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs hätten, müsse überlegt werden, ob es nicht besser sei, stark Gefährdete in Armutsregionen zu impfen. Die Pandemieentwicklung in der sogenannten Dritten Welt könne sich durch das Ausbilden von Mutanten auch auf die Lage "in den Wohlstandsregionen" auswirken, so Bormann.

Ausdrücklich lehnte Bormann Begriffe wie "Sonderrechte" und "Privilegien" für doppelt Geimpfte ab. Es gehe bei den Einschränkungen um Grundrechte: Begründungspflichtig sei nicht die Gewährung von Freiheitsrechten, sondern deren Entzug. Impfverweigerer sollen nach Bormanns Vorstellung künftig ihre Tests selbst zahlen, wenn sie ein Impfangebot ausgeschlagen haben. Es gebe keinen Grund, vermeidbare Folgekosten der Allgemeinheit aufzubürden.

 

Ablehnung von Einschränkungen für Nicht-Geimpfte

 

Auch das Ethikratsmitglied Andreas Lob-Hüdepohl lehnt eine Impfpflicht momentan ab. Wegen der derzeitigen Impfbereitschaft sei sie noch nicht erforderlich, um eine Herdenimmunität zu erreichen, sagte der Berliner katholische Moraltheologe im Inforadio des rbb.

Lob-Hüdepohl lehnte auch Einschränkungen für Nicht-Geimpfte ab. Für solche Sanktionen müsse es eine gesetzlich geregelte Impfpflicht geben. Ansonsten seien solche Maßnahmen nur denkbar, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebe.

 

Negative Testung bringt Sicherheit

 

"Derzeit gehen Immunologen davon aus, dass eine negative Testung eine ähnlich vergleichbare Sicherheit bietet wie die doppelte Impfung (und) wieder genesen (zu) sein", sagte Lob-Hüdepohl. Getestete Ungeimpfte könne man nur dann ausschließen, wenn es eine große Differenz in den Sicherheitslagen gebe. "Und dann ist das durchaus legitim, denn es gibt ja für alle ein Impfangebot. Das unterscheidet sich von der Lage noch von vor drei, vier Monaten."

Patientenvertreter haben sich alarmiert über die Debatte um eine Impfpflicht in Deutschland gezeigt. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag), es sei brandgefährlich, öffentlich über eine Impfpflicht zu sinnieren. "Vielmehr gilt es, die Skeptiker mit Argumenten zu überzeugen. Kern einer solchen Debatte muss der Selbstschutz vor Corona sein." Brysch warf der Bundesregierung vor, diese Debatte zu scheuen: "Damit überlässt sie den Impfgegnern und Verschwörungstheoretikern das Feld. Genau das geschieht jetzt in Frankreich. Niemand kann hierzulande ein Interesse haben, mit der Polizei eine Impfpflicht durchzusetzen."

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