Sollen Krankenkassen für diese Form der Pränataldiagnostik zahlen?

Debatte um vorgeburtliche Bluttests entzweit die Kirchen

Eine neue Kontroverse über Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik entzweit die Kirchen in Deutschland: Sollen Krankenkassen für den vorgeburtlichen Bluttest zahlen?

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Eine neue Kontroverse über Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik entzweit auch die großen Kirchen in Deutschland. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädierte dafür, vorgeburtliche Bluttests in der Schwangerenvorsorge in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zugleich sollte aber eine ethische Beratung eingeführt werden.

Dagegen bleibt die katholische Kirche bei ihrem klaren Nein. Ein solcher Schritt begegne „erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Wir setzen darauf, dass die von über 100 Abgeordneten des Deutschen Bundestages angestoßene Debatte über diese komplexen Fragen eine dringend notwendige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringt. Dabei wird es auch wichtig sein, im ökumenischen Gespräch zu bleiben.“

 

Verschiebung des gesellschaftlichen Klimas?

 

Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann, hatte zuvor erklärt, es sei nicht vermittelbar, dass die Krankenkassen die „risikoreichere“ Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, nicht aber die „risikoärmeren“ vorgeburtlichen Tests.

Der Vorsitzende der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung, der Theologe Reiner Anselm, äußerte zugleich die Sorge, die beständige Ausweitung der vorgeburtlichen Untersuchungen könne zu einer Verschiebung des gesellschaftlichen Klimas beitragen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Pränataldiagnostik eine erlaubte oder gar sozial erwünschte Praxis sei, um die Geburt von Kindern etwa mit Down-Syndrom zu verhindern.

 

Positives Bild von Menschen mit Behinderung gefährdet

 

Die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, Corinna Rüffer, kritisierte die Haltung der EKD als „Offenbarungseid“ und als „naiv“. Schon heute würden bei einem Verdacht auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) rund 90 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen.

„Ich sehe nicht, wie unsere Gesellschaft ein positiveres Bild von Menschen mit Behinderung bekommen soll, wenn wir diesen Test über die Krankenkassen als Regelleistung finanzieren und damit quasi mit einem Gütesiegel versehen“, ergänzte die Grünen-Politikerin. Auch lasse die Stellungnahme der EKD einen positiven Blick auf Behinderung vermissen: „Dort ist zumeist von der Belastung der Eltern durch ein Kind mit Behinderung die Rede.“ Von einer Kirche erwarte sie „klare gesellschaftliche Werte und eine wertschätzende Haltung zu menschlichem Leben in all seinen Ausprägungen“.

 

Finanzielle Gerechtigkeit

 

Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), schloss sich der Forderung an, die Krankenkassen sollten die Kosten für die Bluttests übernehmen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstag) sagte er: „Wenn es in dieser Debatte eine ethische Frage gibt, dann diese, ob es zu rechtfertigen ist, finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen. Ich meine nein.“

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