Bundesverfassungsgericht befasst sich am Mittwoch mit dem Paragrafen 217

Deutliche Mehrheit für ärztliche Hilfe beim Suizid

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Die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage dafür, dass Ärzte nicht bestraft werden, wenn sie Schwerstkranke dabei unterstützen, sich selbst zu töten. Das geht aus einer Umfrage von Infratest-Dimap hervor.

Die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage dafür, dass Ärzte nicht bestraft werden, wenn sie Schwerstkranke dabei unterstützen, sich selbst zu töten. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest-dimap für das ARD-Magazin „Report Mainz“ hervor, das am Dienstagabend ausgestrahlt wird.

Demnach lehnten 67 Prozent der Befragten den Strafrechtsparagrafen 217 ab, der Strafen bis zu drei Jahren vorsieht, wenn Ärzte oder Sterbehilfevereine wiederholt bei der Selbsttötung helfen. 81 Prozent der Befragten erklärten, dass es Ärzten ausdrücklich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Suizid zu unterstützen.

 

Bundesverfassungsgericht befasst sich am Mittwoch mit dem Paragrafen 217

 

Mit dem Paragrafen 217 befasst sich am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag wollte mit der 2015 verabschiedeten Regelung das Auftreten von Sterbehilfevereinen eindämmen. Ärzte argumentieren, der Paragraf 217 stelle nicht sicher, dass im Einzelfall geleistete Suizidbeihilfe straffrei bleibe. Auch sei unklar, ob die Neuregelung bislang straffreie Formen der Sterbehilfe und Palliativmedizin erfasse. Dies verhindere in der Konsequenz eine am Wohl der Patienten orientierte Behandlung.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erklärte am Dienstag, sie hoffe „auf Klarstellung zum rechtlichen Spielraum für Ärzte in der Begleitung lebenslimitierend erkrankter Patienten mit einem Sterbewunsch“. Viele Menschen wüssten gar nicht, welche Möglichkeiten sie hätten, zum Beispiel mit dem Abbruch oder dem Verzicht von lebenserhaltenden Behandlungsmaßnahmen, erklärte Präsident Lukas Radbruch. Selbst eine künstliche Beatmung müsse nach geltendem Recht beendet werden, wenn der betroffene Patient dies wünscht.

 

Palliativmediziner: An erster Stelle steht die Achtung des Patientenwillens

 

Der Palliativmediziner betonte, an erster Stelle müsse die Achtung des Patientenwillens stehen. Auch die Bitte um Beihilfe zum Suizid müsse ernst genommen und respektiert werden. „Es ist wichtig, mit dem Patienten über seine Wünsche und Ängste zu sprechen und alternative Optionen zur Leidensminderung aufzuzeigen.“ Dazu gehöre unter Umständen auch die Option der palliativen Sedierung sowie der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken.

 

Caritas Köln spricht sich gegen assistierten Suizid aus

 

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe spricht sich die Caritas im Erzbistum Köln gegen den assistierten Suizid aus. Wenn die organisierte Selbsttötung per Rechtsprechung geduldet werde, nehme der Druck auf die Betroffenen zu, von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sagte Caritasdirektor Frank Johannes Hensel am Dienstag in Köln. „Ein würdevolles Sterben ist möglich, wenn Sterbende nicht allein gelassen werden und sich ihren Schmerzen und Ängsten nicht ausgeliefert fühlen“, erklärte Hensel und verwies auf Hospizarbeit und Palliativmedizin.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 sowie 116 123 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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