Bundesrat stimmt Verordnung zu – Ausnahmen möglich

Deutsch-Pflicht für ausländische Geistliche kommt

Für ausländische Geistliche wie Imame oder auch Priester gilt in Deutschland künftig eine Deutsch-Pflicht. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung zu.

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Für ausländische Geistliche wie Imame oder auch Priester gilt in Deutschland künftig eine Deutsch-Pflicht. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung zu. Danach sollen Beschäftigte von Religionsgemeinschaften, die überwiegend geistliche Aufgaben wahrnehmen, künftig über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A2) verfügen.

Für eine Übergangszeit von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung reichen zunächst auch einfache Kenntnisse (Niveau A1) aus. Die Deutsch-Pflicht soll zudem erst sechs Monate nach der Verkündung der Regelung gelten, damit Geistliche genug Zeit zum Erlernen der Sprache haben. In Einzelfällen sind auch künftig Ausnahmen möglich. Zudem müssen Geistliche keinen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse erbringen, wenn sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für längere Aufenthalte visumfrei einreisen dürfen.

 

Kritik von Bischöfen und Politikern

 

An den Plänen hatte es viel Kritik gegeben. Grüne und Linke forderten stattdessen etwa mehr Anstrengungen für die Ausbildung von Imamen in Deutschland. Für die AfD sind die Anforderungen an die Sprache zu gering. Die Probleme mit Imamen aus dem Ausland und deren möglicher Beeinflussung durch ausländische Regierung löst die neue Pflicht aus Sicht vieler Kritiker indes nicht.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte in der Debatte um die Deutsch-Pflicht vor zu großen Hürden gewarnt. Die Anforderungen dürften nicht dazu führen, dass die Einreise von ausländischen Geistlichen faktisch unmöglich gemacht werde.

Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
Quelle: www.europaeischer-referenzrahmen.de
A1: Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
A2: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

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