Konsequenzen aus Papstschreiben „Amoris laetitia“ für die Seelsorge

Deutsche Bischöfe: Kommunion für Wiederverheiratete ist möglich

Die deutschen Bischöfe sehen auch für wiederverheiratete Geschiedene die Möglichkeit, die Kommunion zu empfangen. Allerdings gilt das nicht grundsätzlich – und nur unter Bedingungen.

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Die deutschen Bischöfe sehen auch für wiederverheiratete Geschiedene die Möglichkeit, die Kommunion zu empfangen. In einem am Mittwoch veröffentlichten „Wort“ betonen sie jedoch, dies gelte nicht automatisch für alle betroffenen Gläubigen. Erforderlich seien vielmehr „differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann“, heißt es in dem Dokument.

Es versteht sich laut Titel als Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral und orientiert sich an dem Schreiben „Amoris laetitia“, das Papst Franziskus im April 2016 über Ehe, Familie und Sexualität veröffentlicht hat.

 

Eucharistie als Hilfe

 

Nach katholischer Lehre sind Katholiken, die nach einer Scheidung erneut zivil heiraten, grundsätzlich von den Sakramenten ausgeschlossen, weil die erste Ehe als Sakrament gilt und damit unauflöslich ist. Dies gehöre zum „unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche“, betonen die Bischöfe.  Gleichwohl sollten die Betroffenen erfahren können, „dass ihre Kirche sie nicht fallen lässt“.

Das Papstschreiben weise darauf hin, dass der Empfang der Sakramente auch als Hilfe in einer Situation verstanden werden könne, die „objektiv irregulär“ ist. „Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“, schreiben die Bischöfe.

Logo der Deutschen BischofskonferenzEine Dokumentation des Worts der deutschen Bischöfe finden Sie hier.

 

Entscheidungsfindung und Gewissen

 

Notwendig sei allerdings ein „Prozess der Entscheidungsfindung“ mit einem Seelsorger, wobei „das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maß gefordert ist“. Die Bischöfe betonen, dass am Ende eines solchen Wegs auch die individuelle Entscheidung stehen kann, „nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen“.

Doch auch die Entscheidung für den Sakramentenempfang „gilt es zu respektieren“. Zu vermeiden seien sowohl Laxheit als auch „eine rigoristische Haltung, die beim schnellen Urteil“ stehenbleibe. Notwendig sei es auch, die Seelsorger für eine solche Begleitung bei der Entscheidungsfindung zu befähigen.

 

Verbindlichere Ehevorbereitung

 

Darüber hinaus fordern die Bischöfe eine intensivere und verbindlichere Vorbereitung junger Menschen auf die Ehe, jedoch ohne dies näher zu erläutern. Viele Angebote fänden „zu punktuell“ statt und erreichten zu wenige Paare. Seelsorgliche Angebote sollten daher in den Gemeinden und Bistümern, aber auch darüber hinaus weiterentwickelt und ausgeweitet werden.

Ausdrücklich erwähnen die Bischöfe die Situation von Paaren, bei denen ein Teil katholisch und der andere evangelisch ist. Die Situation dieser „konfessionsverbindenden Ehen“, wie die Bischöfe formulieren, sei eine besondere Herausforderung – vor allem die nicht mögliche Kommunion des evangelischen Partners im katholischen Gottesdienst, aber auch bei der Taufe und der Erstkommunion beziehungsweise Konfirmation der Kinder. Konkrete Reformen an dieser Stelle nennen die Bischöfe nicht.

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