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Die Deutsche Bischofskonferenz im Überblick

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Was macht die Deutsche Bischofskonferenz? Wer gehört ihr an? Wer leitet sie? Wie mächtig ist sie? Kirche+Leben gibt die wichtigsten Antworten.

Was ist die Deutsche Bischofskonferenz?

In der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) treffen sich die katholischen Bischöfe. Eine nationale Bischofskonferenz zur Koordination sieht auch das weltweite katholische Kirchenrecht in Canon 447 bis 459 vor. Die DBK berät, koordiniert und fördert gemeinsame Aufgaben der 27 deutschen Bistümer, gibt Richtlinien vor sowie Stellungnahmen zu kirchlichen und gesellschaftlichen Themen ab.

Wer gehört der Deutschen Bischofskonferenz an?

Der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz gehören alle aktiven Diözesan- und Weihbischöfe an. Diözesanbischöfe stehen an der Spitze eines Bistums oder Erzbistums, Weihbischöfe unterstützen sie bei der Leitung. Ebenso zur Vollversammlung gehören Diözesan-Administratoren. Das sind Priester, die ein Bistum während der Vakanz eines Bischofsstuhls verwalten. Diese Priester müssen keine geweihten Bischöfe sein.

Wie ist die Deutsche Bischofskonferenz aufgebaut?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat laut Statut vier Organe: die Vollversammlung, den Ständigen Rat, den Vorsitzenden und Bischöfliche Kommissionen.

Was ist die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz?

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Deutschen Bischofskonferenz. Sie tagt im Frühjahr an wechselnden Orten, im Herbst immer in Fulda, wo der heilige Bonifatius, ein Missionar, begraben liegt. Er gilt als „Apostel der Deutschen“.

Welche Aufgaben hat die Deutsche Bischofskonferenz?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat vor allem koordinierende Aufgaben. Das Statut der DBK spricht etwa von Beschlüssen „über gemeinsame Erklärungen und zur besseren gegenseitigen Abstimmung von Seelsorgsaufgaben und -unternehmungen“ und von der „Förderung eines gemeinsamen oder gleichmäßigen Vorgehens“ der Bistümer.

Wie mächtig ist die Deutsche Bischofskonferenz?

Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz sind – von vereinzelten Ausnahmen abgesehen – kirchenrechtlich nicht bindend, sondern „Empfehlungen an die im eigenen Namen handelnden Diözesanbischöfe“. Den Bischöfen kann kirchenrechtlich nur der Vatikan „hineinregieren“. Selbst Vorgaben für kirchliche Mitarbeitende im katholischen Arbeitsrecht, die sinnvollerweise bundesweit einheitlich sind, muss jeder Ortsbischof in Kraft setzen, ehe sie in seinem Bistum gelten.

Wie entscheidet die Deutsche Bischofskonferenz?

Die meisten Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz fallen laut Statut mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Sie muss in der Regel die Zwei-Drittel-Mehrheit der Diözesanbischöfe enthalten. Abgestimmt wird überwiegend öffentlich, geheim auf Antrag. Für einige Fälle wie die Wahl der Vorsitzenden ist dies vorgeschrieben.

Wer leitet die Deutsche Bischofskonferenz?

An der Spitze der Deutschen Bischofskonferenz steht ein Vorsitzender. In das Amt kann nur ein Diözesanbischof, also der Leiter eines der 27 Bistümer, gewählt werden. Der Vorsitzende der DBK leitet ihre Versammlungen, vertritt die Konferenz nach außen, aber kann den Bischöfen keine Weisungen geben.

Wer ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz?

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist seit dem 24. Februar 2026 Heiner Wilmer, der Bischof von Hildesheim.

Wer waren die Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz?

An der Spitze der Deutschen Bischofskonferenz standen Georg Bätzing (2020 bis 2026, Bischof von Limburg), Reinhard Marx (2014 bis 2020, Erzbischof von München und Freising), Robert Zollitsch (2008 bis 2014, Erzbischof von Freiburg), Karl Lehmann (1987 bis 2008, Bischof von Mainz), Joseph Höffner (1976 bis 1987, Erzbischof von Köln), Julius Döpfner (1965 bis 1976, Erzbischof von München und Freising) und Joseph Frings (1945 bis 1965, Erzbischof von Köln).

Wer wählt den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz?

Alle Mitglieder der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz wählen den Vorsitzenden. Das schließt die Weihbischöfe ein, die selbst aber nicht gewählt werden können. Jeder Wähler hat eine Stimme. Ein höheres Stimmgewicht für Erzbischöfe oder Kardinäle gibt es nicht. Mehr als die Hälfte der Wähler des DBK-Vorsitzenden sind Weihbischöfe. Das macht die Wahl schwer vorhersehbar, da Weihbischöfe sich seltener öffentlich äußern als Diözesanbischöfe.

Welche Mehrheit braucht der Vorsitzende der Bischofskonferenz?

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz wird geheim mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder der Vollversammlung gewählt. Nach zwei erfolglosen Wahlgängen genügt laut Statut der DBK die einfache Mehrheit.

Wie lange ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz im Amt?

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz wird auf sechs Jahre gewählt. Inzwischen sieht das Statut der DBK eine Amtszeit-Begrenzung vor: Der Vorsitzende kann einmal im Amt bestätigt werden. Er steht damit maximal zwölf Jahre an der Spitze der katholischen Bischöfe.

Wer ist der stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz?

Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist seit 2023 Michael Gerber, Bischof von Fulda. Auch der stellvertretende DBK-Vorsitzende wird von den Mitgliedern der Vollversammlung in geheimer Wahl für sechs Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Was ist der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz?

Dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz gehören nur die 27 Diözesanbischöfe an, die eines der deutschen Bistümer leiten, nicht aber die Weihbischöfe. Der Ständige Rat tagt an etwa sechs einzelnen Tagen im Jahr. Er koordiniert die laufende Arbeit, kann aber auch dringende Beschlüsse fassen. Diese haben – ähnlich wie Beschlüsse der DBK selbst – zunächst nur empfehlenden Charakter. Um in einem Bistum zu gelten, muss der Ortsbischof Beschlüsse eigens in Kraft setzen. Ist ein Diözesanbischof verhindert, kann er sich im Ständigen Rat von einem Weihbischof vertreten lassen. Gibt es den in seinem Bistum nicht, kann der Generalvikar entsandt werden.

Was sind die Kommissionen der Bischofskonferenz?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat Kommissionen für die laufende Arbeit eingerichtet. Die Kommissionen beobachten das Geschehen in ihrem Fachgebiet, sie bereiten zudem Stellungnahmen vor, die die Vollversammlung beschließt.

Wer gehört zu den Kommissionen der Bischofskonferenz?

Stimmberechtigte Mitglieder der Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz sind die Bischöfe und Weihbischöfe. Die Vollversammlung wählt die Mitglieder, die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen aus ihren Mitgliedern für fünf Jahre. Die Kommissions-Vorsitzenden müssen geheim und mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestimmt werden. Im dritten Wahlgang genügt – wie beim Vorsitzenden der DBK – die einfache Mehrheit.

Die Mitglieder der Kommissionen können externe Fachleute als Berater wählen, darunter fachkundige Laien. Auch sie amtieren fünf Jahre und können einmal wiedergewählt werden.

Welche Kommissionen hat die Deutsche Bischofskonferenz?

Die Deutsche Bischofskonferenz hat 14 Kommissionen eingerichtet. Sie befassen sich unter anderem mit Themen des Glaubens, der Pastoral, der Liturgie, der Ökumene, der Familie und der Caritas. Auch gibt es eine Jugend-, eine Schul-, eine Medien- und eine Sozialkommission sowie eine für geistliche Berufe.

Mehrere Kommissionen haben Unterkommissionen eingesetzt, vor allem die Weltkirche-Kommission. Dort bestehen Unterkommissionen zum Beispiel für Lateinamerika (sie ist unter anderem für das deutsche katholische Hilfswerk Adveniat zuständig), für Entwicklungsfragen (Hilfswerk Misereor) und für Ostmitteleuropa (Hilfswerk Renovabis).

Was ist das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz?

Der Deutschen Bischofskonferenz arbeitet ein Sekretariat zu, das seinen Sitz in Bonn hat. Organisatorisch ist es an die Kommissionen der DBK angelehnt. Rund 150 Menschen arbeiten im Sekretariat.

Wer leitet das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz?

An der Spitze des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz steht ein Generalsekretär oder eine Generalsekretärin. Er oder sie wird von der Vollversammlung in geheimer Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, ab dem dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit.

Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz ist seit 2021 Beate Gilles. Sie ist die erste Frau an der Spitze des Sekretariats der DBK. Da sie laut Geschäftsordnung „auf die jeweilige Amtsdauer des Vorsitzenden“ gewählt ist, wurde sie bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2026 für sechs Jahre bestätigt.

Was ist der Verband der Diözesen Deutschlands?

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz und Körperschaft öffentlichen Rechts. VDD und DBK haben von Amts wegen denselben Vorsitzenden. Der VDD verwaltet den Haushalt der deutschen Bistümer für überdiözesane Gemeinschaftsaufgaben und Einrichtungen. Fast jeder zweite Euro wird im Bereich Weltkirche und Mission ausgegeben.

Welche weiteren Einrichtungen hat die Bischofskonferenz?

Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz vertritt das „Katholische Büro Berlin“ die Interessen der Kirche bei den Institutionen der Bundespolitik. Ähnliche Büros arbeiten in den Landeshauptstädten der Bundesländer im Auftrag der örtlichen Bistümer. Zudem gibt es Arbeitsstellen der DBK etwa für Jugend- und für Frauenpastoral, das Deutsche Liturgische Institut sowie ein Zentrum für Berufungspastoral.

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